Mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) unterstützt der Bund den Neubau sowie den Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude. Sie müssen spezifische Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40/Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Der Bund stellt in diesem Jahr 762 Millionen Euro in Form von zinsverbilligten Krediten bereit. Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro möglich. Für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen, sind Kreditsummen bis 150.000 Euro erhältlich. Der Endkundenzinssatz beträgt 2,1 Prozent und liegt damit unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen. Kommunen und Landkreise erhalten Investitionszuschüsse für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
Das Programm für Genossenschaftliches Wohnen ist mit 15 Millionen Euro für das Jahr 2024 ausgestattet. Mit ihm unterstützt die Bundesregierung Menschen mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben möchten. Zum Start liegt der Zinssatz je nach Laufzeit bei zwei bis 2,5 Prozent. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss beträgt 7,5 Prozent.
Für das Programm Altersgerecht Umbauen stehen in diesem Jahr 150 Millionen Euro bereit. Damit verdoppelt sich die Summe aus dem vergangenen Jahr. Einzelne Maßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt bis zu 6.250 Euro erstattet.
Bereits eingegangene, aber noch nicht entschiedene Anträge bearbeitet die KfW bei allen drei Programmen wie gewohnt. Quelle: Ingenieurkammer-Bau NRW, KfW / jb