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Bund aktualisiert BEG

Eine Aktualisierung der drei Förderrichtlinien zum BEG hatte sich seit einigen Wochen schon mit der Vorabveröffentlichung aktualisierter Fassungen ohne Rechtskraft auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums angedeutet. Nun wurden sie am 18. Oktober 2021 offiziell im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht:

● Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16. September 2021, BAnz AT vom 18. Oktober 2021 B2

● Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 16. September 2021, BAnz AT vom 18. Oktober 2021 B3

● Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) vom 16. September, BAnz AT vom 18. Oktober 2021 B4

Die drei BEG-Richtlinien treten am 21. Oktober 2021 in Kraft. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2030 und ersetzen die Richtlinienfassungen vom 20. Mai 2021. Bei den Vorabveröffentlichungen sind die vorgenommenen Aktualisierungen hervorgehoben. Quelle: BMWi / TGA Fachplaner / jb

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