Die Gesetzgebung benachteiligt kleine Wärmenetzprojekte. Grund: Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) verweist für die Förderung kleiner Wärmenetzprojekte auf die Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Doch die beschränkt sich auf den Bau und die Erweiterung sogenannter Gebäudenetze, die ausschließlich dazu dienen, Gebäude des Anlagenbetreibers zu versorgen. Daraus folgt, dass das BEG – anders als im BEW-Förderrichtlinienentwurf dargestellt – kleine Projekte nicht berücksichtigt, die der Versorgung von Gebäuden anderer Eigentümer dienen. „Der kategorische Ausschluss der Förderung von kleinen Wärmenetzen aus dem Anwendungsbereich der BEW führt zu einer problematischen Förderlücke und benachteiligt sie stark gegenüber größeren Projekten“, erklärt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Ihre Forderung: „Die Förderung kleiner Wärmenetze bis 15 Gebäude beziehungsweise bis zu 99 Anschlüsse muss in die BEG aufgenommen werden. Andernfalls ist diese Förderung in die BEW-Förderrichtlinie aufzunehmen.“
BEE veröffentlicht seine Kritik in einer Stellungnahme
„Der Finanzierungsplan der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist im Hinblick auf den Umfang der zu transformierenden und auszubauenden Wärmenetze viel zu niedrig angesetzt“, bemängelt Peter. Dem Anspruch, der Wärmewende neuen Schub zu verleihen, werde die Förderung auf nicht gerecht. Die zu geringe Mittelausstattung verringere die notwendige Planungssicherheit und stehe dem Investitionswillen der kommunalen und privatwirtschaftlichen Investoren entgegen. Dadurch bleibe eine großes Potenzial ungenutzt und die bedeutende Rolle der Wärmenetze für den Klimaschutz weiter unterschätzt. Die Verbandschefin fordert, die Haushaltsmittel zeitnah aufzustocken und einen Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung einzuführen. In einer Stellungnahme hat der BEE seine Kritik zusammengefasst. Quelle: BEE / jb
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