Grundsätzlich sind Luft/Luft-Wärmepumpen nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen vom 9. Dezember 2022 förderfähig. Im Februar 2023 war es jedoch wegen Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle dazu gekommen, dass die Geräte vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen wurden. Nach Abstimmung zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) wird nun als Nachweis der Netzdienlichkeit von Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen der Status-Report 60 / Version 2 rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert. Laut FGK ist jedoch davon auszugehen, dass der Prozess der Listung aufgrund der neuen Anforderungen einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Darüber hinaus wurde mit der aktualisierten Fachunternehmererklärung klargestellt, dass für Luft/Luft-Wärmepumpen, die Sekundärluftgeräte als Inneneinheiten einsetzen, kein hydraulischer Abgleich erforderlich ist. Die technischen FAQ zur aktuellen Richtlinie stehen nach Auskunft des BAFA kurz vor der Veröffentlichung. Quelle: FGK / jb
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