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Unterstützung beim Sonnenschutz von Fenstern und Glastüren

Sommerlicher Wärmeschutz verhindert, dass die Sonnenstrahlen durch die Glasscheiben ins Innere dringen und die Räume sich übermäßig aufheizen. Durch die Förderung bestimmter Verschattungen will die Bundesregierung unnötige Kühlenergie vermeiden und somit Treibhausgasemission reduzieren. Denn: Kühle Räume benötigen weniger Klimaanlagen und die Betriebszeiten bestehender Anlagen verringern sich. So soll auch die Emission von umweltschädlichen Kältemitteln eingedämmt werden.

Diese zwei Fördermöglichkeiten gibt es
Aktuell gibt es zwei Fördermöglichkeiten für Sonnenschutzprodukte: die steuerliche Förderung und das Teilprogramm Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Sowohl Produkte als auch Gebäude müssen für die Förderung verschiedene Bedingungen erfüllen. Für die BEG muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zudem ist es zwingend erforderlich, einen Energieberater einzubinden, der den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erbringt. Die Förderung gilt nur für Gebäude in Deutschland.

Um die BEG-Förderfähigkeit eines Projektes prüfen zu können, hat Warema einen digitalen Förderassistenten entwickelt, der alle notwendigen Unterlagen und den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 erstellen kann.

So nachträglich Förderung beantragen
Für die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen zu eigenen Wohnzwecken § 35c EStG gelten zum Teil andere Bedingungen. Beispielsweise kann jeder förderfähige außenliegende, sommerliche Wärmeschutz, der 2021 bereits montiert wurde, nachträglich noch gefördert werden. Die steuerliche Förderung greift beim Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen. Das bedeutet, der Sonnenschutz muss sich außen vor einem Fenster oder einer verglasten Tür befinden, verstellbar und motorisch betrieben sein. Hierin unterscheiden sich die Voraussetzungen nicht von der BEG.

Zudem ist erforderlich, dass es sich um ein Wohngebäude handelt, das mindestens zehn Jahre alt ist und sich in der EU befindet. Von maximal 200.000 Euro einmal in zehn Jahren pro Gebäude, fördert das Bundesfinanzministerium 20 Prozent, also bis zu 40.000 Euro.

In wenigen Schritten zur Förderung
Der Weg zur steuerlichen Förderung sieht so aus: Der Eigentümer, der gleichzeitig auch Nutzer des Gebäudes ist, lässt sich beim Fachhändler beraten und erwirbt dort den Sonnenschutz. Der Fachhändler montiert das Produkt und erstellt die Rechnung und die Fachunternehmererklärung. Der Steuerberater erhält diese Unterlagen zusammen mit den Überweisungsbelegen und übergibt sie ans zuständige Finanzamt, das die Steuerschuld entsprechend reduziert.

Kontakt:

WAREMA Renkhoff SE
Dillberg 14
97828 Marktheidenfeld