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Regelwerk der Gebäudetechnik

Vereinfachen wir die Richtlinien!

„Regeln sind kein Selbstzweck, weshalb es nicht mehr Regeln geben soll, als erforderlich.“ 18 Mal finden sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 Bekenntnisse zum Bürokratieabbau wie dieses. Im gleichen Jahr ließen sich dem DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NRHS) 237 technische Regeln zuordnen. Zwölf Jahre später führte der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Notwendigkeit des Bürokratieabbaus 26 Mal auf. Die Zahl der Richtlinien im DIN NRHS ist unterdessen auf rund 300 angestiegen. Allein die relevanten Richtlinien zur Bestimmung von Heiz- und Kühllast sowie zur Durchführung des GEG-Nachweises umfassen 2.943 Seiten, aufgeteilt in die DIN EN 12831-1 Energetische Bewertung von Gebäuden, DIN/TS 12831-1 Verfahren zur Berechnung der Raumheizlast, VDI 2078 Berechnung der thermischen Lasten und Raum­temperaturen (Auslegung Kühllast und Jahressimulation), VDI 6020 Anforderungen an thermisch-energetische Rechenverfahren zur Gebäude- und Anlagensimulation, VDI 6007 Teile 1 bis 3 Berechnung des instationären thermischen Verhaltens von Räumen und Gebäuden sowie DIN V bzw. TS 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden Teile 1 bis 13 zzgl. Beiblätter 1 bis 3. Zum Vergleich: Für die Wärmeschutzverordnung von 1977 genügten 15 Seiten - einschließlich Anlagen. In der jeweils ausführlichen Variante erlaubt keines der in den Normen und Richtlinien festgelegten drei Verfahren eine sinnvolle händische Berechnung in Tabellenkalkulationswerkzeugen, weshalb praktisch zwingend Computerprogramme erforderlich sind. Trotz unterschiedlicher Zielsetzungen der Richtlinien – Auslegungsleistung, Energiebedarfsprognose – sind die maà ...

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