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Missstände beim Energie-­Contracting

Dem Wärmelieferanten ausgeliefert

Im Zuge der Energiewende ist Contracting bei der Wärmeversorgung von Wohn- und Nichtwohngebäuden mehr und mehr in den Fokus geraten und hat beträchtliche Marktanteile hinzugewonnen. Während innerhalb der EU und insbesondere in Deutschland oftmals der Eindruck entsteht, dass zu viele Gesetze, Richtlinien und Verordnungen bestehen, ist beim sogenannten Energie-Contracting das Gegenteil der Fall. Es bestehen erhebliche Regelungslücken; selbst der Begriff ist nicht hinreichend definiert. Abhängig von den jeweiligen Vertragsmodulen und der damit abgebildeten Wertschöpfungskette bestehen unterschiedliche Produktansätze, und die einzelnen Bezeichnungen werden oftmals uneinheitlich oder sogar widersprüchlich verwendet. So finden sich etwa Verträge zum Finanzierungs-Contracting, dem Betriebs-Contracting, dem Energieliefer-Contracting und nicht zuletzt dem Energieeinspar-Contracting. Ohne Regelungen keine Reform Zwischenzeitlich hat der Begriff „Contracting“ einen derart negativen Beiklang erhalten, dass ihn seriöse Anbieter zunehmend vermeiden. Umgangssprachlich und im Marketing findet sich dann die Formulierung „gewerblicher Wärmeservice“, in der rechtlichen Umschreibung heißt es dann „gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte“. Während auf anderen Energiesektoren – etwa der Nah- und Fernwärme – kurzfristig dringender Reformbedarf besteht, kann auf diesem Themenfeld nicht einmal von Reform gesprochen werden, da in wesentlichen Teilen seit Jahrzehnten keine Regelungen bestehen. Der Gesetz- und Verordnungsgeber sollte daher möglichst zeitnah erforderliche verbindliche Rahmenbedingungen erlassen - nicht zuletzt, um dem zunehmenden Missbrauch zu begegnen. Die Problematik hat inzwischen die breite ...

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