Neu eingeführt wird ein Bonus für die serielle Sanierung in Höhe von 15 Prozent für die energetische Sanierung unter Verwendung von vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Voraussetzung ist die Sanierung auf die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55. Erhöht wird der im September 2022 eingeführten Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude (WPB) auf zehn Prozentpunkte. Außer für Sanierungen auf EH/EG 40- und EH/EG 55-Standard gibt es ihn jetzt auch für Modernisierungen auf den Standard EH/EG 70 EE. Bei einer Kombination von WPB-Zuschlag und Bonus für serielle Sanierung ist der Gesamtbonus auf 20 Prozent gedeckelt.
Ab dem 23. Februar können für den Bonus für serielle Sanierung und den WPB-Bonus für das Effizienzhaus/-gebäude 70 EE Bestätigungen und Förderanträge erstellt werden. Mit den Vorhaben konnte seit dem 1. Januar 2023 begonnen werden, wenn vorab ein Beratungsgespräch auf dem aktualisiertem KfW-Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs“ (Version 01/2023) dokumentiert wurde. Die EE-Klasse wird nun erst ab einem Anteil Erneuerbarer Energien von 65 Prozent erreicht.
Bei einer Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizung müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden. Bei Biomasseheizungen gibt es einige Verschärfungen. Sie dürfen seit Jahresbeginn einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ nicht mehr überschreiten. Es gibt keinen Innovationsbonus mehr. Alle Anlagen müssen einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81 Prozent aufweisen und mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe kombiniert ...
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