Eine Einzelraumregelung für die Heizung zählt heutzutage ganz selbstverständlich zur Ausstattung energieeffizienter Gebäude. Aus zwei Gründen: Das Gebäudeenergiegesetz fordert sie und sie spart Energie. Ein vergleichbarer Einspareffekt lässt sich ebenso durch eine raumweise Regelung der kontrollierten Wohnraumlüftung erzielen. Mehr noch: Die Einzelraumregelung ist Basis für eine deutlich bessere Raumluftqualität (Indoor Air Quality, IAQ). Dass hierauf bei der energetischen Sanierung und dem klimafreundlichen Neubau künftig ein besonderer Fokus liegen muss, betont die neue EU-Richtlinie 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Artikel 5, Absatz 1(siehe auch GEB 08-2024, Gute Luft verordnet). Sie trat am 24. April 2024 in Kraft und wird in den kommenden zwei Jahren in nationales Recht übertragen.
Denn eine optimale Raumluftqualität geht weit über den Status als „wünschenswertes Komfortmerkmal“ hinaus: Saubere Luft ist genauso wie sauberes Trinkwasser ein wesentlicher Gesundheitsaspekt, unterstreicht nicht zuletzt eine Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation zur Innenraumluftqualität. Umso entscheidender ist es, die Raumluftqualität über nachfolgende Parameter differenziert zu bestimmen und bedarfsgerecht zu steuern:
Belastung mit Kohlendioxid (CO2): optimaler Wert nicht über 800 ppm
Belastung mit flüchtigen organischen Verbindungen(Volatile Organic Compounds, VOC): optimaler Wert kleiner als 1 mg/m³
relative Luftfeuchte: optimaler Wert zwischen 40 und 60 Prozent
Ein weiterer entscheidender Gesundheitsfaktor, auch wenn er nicht als Regelgröße dient, ist die Filterung der Außenluft. Sie verringert in Innenräumen insbesondere die Feinstaubbelastung drastisch, die in Inn ...
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