„Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) und „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb“ – so lauten die neuen Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums, die am 1. November 2021 in Kraft treten. Sie verbessern nicht nur die Förderbedingungen für kleine und mittelständische Betriebe, sondern fördern neben Energieeffizienzmaßnahmen nun auch die Ressourceneffizienz. Die bisherige „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ wurde dementsprechend umbenannt. Es handelt sich um das zentrale Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums, um die Energieeffizienz in der Industrie zu steigern.
Ressourceneffizienz als neuer Fördergegenstand eingeführt
Unter dem neuen Fördergegenstand Ressourceneffizienz sind erstmalig unter anderem Investitionen in Anlagen förderfähig, die zu einem geringeren Materialverbrauch führen, sowie in Anlagen zur Herstellung und betriebsinternen Verwendung wiederverwerteter Kunststoffe. Um Unternehmen bei der Planung und Umsetzung einer klimaneutralen Produktion zu unterstützen, fördert das Programm ab 1. November 2021 zudem die Erstellung von Transformationskonzepten. Darüber können sich Unternehmen eine CO2-Bilanzierung und -zertifizierung bezuschussen lassen. Weitere Verbesserungen, wie ein erleichterter Zugang zur Förderung im Bereich Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz und bessere Förderbedingungen für Projekte zur Reduktion des Stromverbrauchs ermöglichen zusätzliche CO2-Einsparungen.
Anträge können ab dem 1. November beim BAFA für die Zuschussvariante und bei der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden, Anträge im Förderwettbewerb und für Transformationskonzepte beim VDI/VDE IT. Quelle: BMWi / jb
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