Die Novelle der Heizkostenverordnung gilt seit 1. Dezember 2021. Sie schreibt vor, dass Gebäudeeigentümer:innen ihren Mieter:innen monatlich Auskunft über deren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser geben müssen. Denn oft wird der Energieverbrauch erst mit der jährlichen Heizkostenabrechnung ein Thema. „Dann ist es allerdings zu spät zum Sparen und der Ärger groß, wenn Nachzahlungen nötig werden“, informiert die Informationsplattform Intelligent heizen. Die monatliche Mitteilung soll Mieter:innen deshalb helfen, sich regelmäßig mit den Heizkosten zu beschäftigen und den Verbrauch zu steuern.
Monatliche Information über die Heizkosten gilt bei Fernablese
Das Umweltbundesamt hat für die Gestaltung der monatlichen Heizinformation einen Vorschlag veröffentlicht. Mieter:innen erhalten darin neben den Angaben zum Verbrauch eine Einschätzung über die Höhe der Heizkosten sowie Tipps zum Energie sparen. Vermieter:innen können die monatliche Info per Post, Mail, im Web oder in einer App übermitteln. Die Pflicht für die monatliche Auskunft gilt nur für Wohnungen mit fernablesbaren Zählern. Das heißt, Messdienstleister müssen den Verbrauch ohne Zugang zur Wohnung ablesen können. Geräte, die das noch nicht erlauben, müssen laut der neuen Heizkostenverordnung bis Ende 2026 durch moderne Zähler ersetzt werden. Wohnungen, in denen ein eigenes Heizsystem wie etwa eine Gasetagenheizung installiert ist, sind von den Pflichten ausgenommen.
Tipps zum Heizkosten sparen
Schon kleine Veränderungen beim Heizen machen einen erstaunlichen Unterschied. Allein die Raumtemperatur etwas zu senken, spart rund sechs Prozent Energie je Grad weniger. Im Flur oder dem Schlafzimmer ist das ohne Komforteinbußen möglich. Auskühlen sollten die Räume aber nicht, das Wiederaufheizen verbraucht sehr viel Energie. Wichtig ist auch, die Ventile am Heizkörper nicht auf die höchste Stufe zu stellen. Der Raum wird dadurch nicht schneller warm, dafür aber meist wärmer als nötig. Besonders bequem sind moderne, programmierbare Thermostate. Bei ihnen lässt sich die gewünschte Temperatur je Raum individuell und passgenau einstellen. Diese dürfen auch Mieter:innen einbauen, solange sie die ursprünglichen Thermostate aufheben, um die Wohnung beim Auszug wieder im Originalzustand abzugeben. Quelle: VdZ / jb
Bleiben Sie auf dem Laufenden in Sachen Energieberatung und Energiewende mit unserem Newsletter.