„Die Forderung der Umweltbundesamtes ist auch aus emissionstechnischer Sicht undifferenziert und wird dem Entwicklungsfortschritt moderner Pelletfeuerungen nicht gerecht“, sagt Beate Schmidt-Menig, Vorsitzende des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands (DEPV). Sie betont, dass Pelletsheizungen und Pelletskaminöfen lediglich 0,3 Prozent an den bundesweiten Feinstaubemissionen ausmachen. Das Umweltbundesamt selbst weise auf die rückläufigen Mengen bei Feinstaub aus Holzfeuerungen in den vergangenen zehn Jahren hin. Diese Entwicklung werde sich aufgrund der Stilllegungsfristen für Kaminöfen weiter fortsetzen. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) regele die Außerbetriebnahmen von alten Anlagen bereits, sodass keine zusätzlichen ordnungspolitischen Vorgaben benötigt würden.
Förderung basiert auf strengen Feinstaub-Grenzwerten
Moderne, automatisch betriebene und vom Staat geförderte Holzfeuerungen heizen heute so sauber wie noch nie. Außerdem kontrollieren die Schornsteinfeger:innen die gesetzlich vorgegebenen Staubgrenzwerte von 0,02 Gramm pro Kubikmeter Abluft regelmäßig. Darüber hinaus sind in den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Förderung von Holzfeuerungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 0,015 Gramm pro Kubikmeter weitergehende Beschränkungen vorgeschrieben. Der BEG-Innovationsbonus fordert eine Emission von unter 0,0025 Gramm pro Kubikmeter, wofür heute alle Pelletskesselhersteller im DEPV entsprechende Modelle anbieten. „Das zeigt den großen, kontinuierlichen Entwicklungsfortschritt bei emissionsärmerer Technologie wie auch den eigenen Anspruch der Kesselhersteller bei Klimaschutz und Luftreinhaltung“, sagt Schmidt-Menig. Quelle: DEPV / jb
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