Energy Sharing ermöglicht es Privathaushalten, Kommunen und Unternehmen, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen und gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben. Bilang können Bürgerenergiegenossenschaften in Deutschland den Strom ihrer Anlagen allerdings nicht selbst nutzen und haben daher auch keinen Anreiz, ihren Verbrauch an den gemeinsam betriebenen Anlagen auszurichten. Deshalb haben der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), das Bündnis Bürgerenergie und der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband zusammen mit anderen Partnern ein Modell für Energy Sharing in Deutschland als weitreichende Umsetzung des entsprechenden EU-Rahmens erarbeitet und in einer Positionspapier veröffentlicht. Es berücksichtigt die betriebswirtschaftlichen Grundlagen ebenso wie die rechtlichen Einschränkungen und technischen Voraussetzungen. „Damit auch Menschen und Gemeinschaften ohne eigene Immobilien und Flächen die Energiewende mitgestalten und von günstigen Erneuerbaren Energien profitieren können, sollte die Bundesregierung den Vorgaben aus Brüssel folgen und Energy Sharing in Deutschland umfassend ermöglichen“, fordert BEE-Präsidentin Simone Peter. Das würde die Energiewende beschleunigen und die Akzeptanz für den Ausbau stärken.
Zum Hintergrund
Die Europäische Union hat Energy Sharing bereits 2019 in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Art. 222) mit einer Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 verankert. Die Frist lief ohne entsprechende Umsetzung in deutsches Recht ab. So weist weder das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 noch ein anderes Energiegesetz bisher eine Regelung zum Energy Sharing auf. Aus diesem Grund enthält der Entschließungsantrag des Bundestags zum EEG 2023 vom 5. Juli 2022 einen Prüfauftrag an die Bundesregierung, Vorschläge für die Einführung von Energy Sharing im Rahmen der nächsten Gesetzgebungsprozesse zu unterbreiten. „Die Bundesregierung sollte daher umgehend Energy Sharing ermöglichen“, heißt es im Positionspapier. Quelle: BEE / jb
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