In ihrem gemeinsamen Beschluss haben Bund und Länder die Vorschläge der Expert:innenkommission für Gas und Wärme aufgegriffen. Demnach werden Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen spätestens ab März 2023 – eventuell rückwirkend zu Anfang Februar – durch die Bremse entlastet. Sie können 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zum verminderten Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde beziehen. Für Wärme gilt ein Preis von 9,5 Cent.
Gaspreisbremse kommt ab 2023, deshalb gibt es 2022 noch eine Soforthilfe
Für einen sozial fairen Ausgleich soll die Besteuerung der Gaspreisbremse für all diejenigen sorgen, die über so viel Einkommen verfügen, dass sie auch den Solidaritätszuschlag zahlen. Da die Gaspreisbremse erst im kommenden Jahr greift und die Bürgerinnen und Bürger schneller entlastet werden sollen, wird es eine Soforthilfe noch in diesem Jahr geben: Der Bund übernimmt die Abschlagszahlungen im Dezember. Für die Industrie soll die Gaspreisbremse 70 Prozent des historischen Verbrauchs betreffen und ab Januar 2023 gelten. Der Preis soll auf netto sieben Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.
Strompreisbremse gilt ab 40 Cent
Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 entlasten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird der Preis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Auch hier gilt die Entlastung für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industrieunternehmen gilt bei Strompreisen eine Deckelung für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs und ein gedeckelter Preis von 13 Cent pro Kilowattstunde. Zudem sollen die Netzentgelte im Jahr 2023 auf gleichem Niveau bleiben. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte an, die konkreten Regelungen bis zum 18. November im Kabinett auf den Weg bringen zu wollen. Quelle: Bundesregierung / jb
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