Seit ihrem Inkrafttreten Anfang der 1980er Jahre wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) kaum verändert. In den vergangenen Jahren hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zwar drei Referentenentwürfe zu deren grundlegenden Überarbeitung veröffentlicht und sich darüber mit den Bundesländern und den Verbänden beraten, das Verfahren wurde aber nicht abgeschlossen.
„Die nächste Bundesregierung kann auf die umfangreichen Vorarbeiten des BMWK zurückgreifen und hat somit die Chance einer Novellierung“, erläutern die Verbraucherschützer. Sie solle diese innerhalb der ersten 100 Tage ihrer Amtszeit umsetzen. Unter aktuellen politischen Vorzeichen dürfte der Prozess jedoch eher noch einmal komplett neu aufgerollt werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) schlägt die Einrichtung einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht für Fernwärme vor, da die bisherige kartellrechtliche Überprüfung der Versorgungsunternehmen in der Praxis nicht ausreiche. Außerdem soll es ein verpflichtendes außergerichtliches Schlichtungsverfahren geben, das Verbraucher nutzen können.
Eine weitere Forderung ist die Einführung von zentralen Fernwärmeregistern, die die Preisaufsicht erleichtern sollen. Der VZBV ist dafür, dass die zentralen Daten aller Wärmenetze von einer unabhängigen Stelle im Rahmen eines deutschlandweiten Wärmenetzregisters und einer darauf beruhenden Wärmenetzkarte zusammengeführt und veröffentlicht werden. Ein weiteres Anliegen der Verbraucherschützer bezieht sich auf die Finanzierung der Dekarbonisierung der Wärmenetze. In ihrer Positionierung zum Referentenentwurf des BMWK vom November 2024 hätten die Verbände der Versorgungsunternehmen deutlich gemacht, dass diese Kosten ihrer Auffassung nach über ein gesondertes Anpassungsrecht direkt und unbegrenzt auf die Anschlussnehmer:innen gewälzt werden sollten, erklärt der VZBV. Die Verbraucherzentrale kritisiert diesen Vorschlag, weil Verbraucher:innen, die sich im Glauben auf stabile Preise für ein Wärmenetz entscheiden, nach einigen Jahren durch zusätzliche Kosten belastet würden, denen sie nicht ausweichen können. Quelle: VZBV / pgl