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Verbände: Seit 17.10. gilt das Recht aufs Balkonkraftwerk

Nachdem Bundestag und Bundesrat in den letzten Wochen den Weg für die Privilegierung von Steckersolargeräten in Miet- und Eigentumswohnungen frei gemacht hatten, ist das entsprechende „Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ am Mittwoch veröffentlicht worden und damit ab heute gültig.

Diese Gesetzesänderung trägt laut den Verbandsvertreter:innen zur Entbürokratisierung bei und schafft damit neue Freiheiten für Bürger:innen, sich konstruktiv und kostensparend an der Energiewende zu beteiligen. Es erlaubt zudem Unternehmen, neue innovative Produkte und Wertschöpfungsmodelle zu schaffen. Deutschland kann durch die mit dem Solarpaket 1 und dem nun geltenden „Recht aufs Balkonkraftwerk“ seine Position als weltweiter Spitzenreiter bei der Nutzung von Steckersolargeräten weiter ausbauen.

Stimmen aus den Verbänden

Sebastian Müller, Balkon Solar / AG Balkonkraftwerk: „Mit der Gesetzesänderung wird der Anteil der potenziell aktiven Teilnehmer an der Energiewende auf einen Schlag verdoppelt. Mieter und Wohnungseigentümer waren bisher von der Erzeugung und Nutzung eigener Energie in weiten Teilen ausgeschlossen. Dies ändert sich nun endlich. Die Privilegierung von Steckersolargeräten bedeutet quasi eine Beweislastumkehr, sodass Balkonkraftwerke nun grundsätzlich freizugeben sind und nur aus berechtigten Gründen abgelehnt werden können.“

Christian Ofenheusle, EmpowerSource / Bundesverband Steckersolar: „Die im Bereich Steckersolar aktiven Unternehmen haben in den vergangenen Jahren viel investiert und große Innovationskraft unter Beweis gestellt. Mit der Entfesselung des Marktes, welche die Entbürokratisierung herbeiführen kann, sind die Grundlagen für ein weiteres Wachstum der Branche gelegt.“ 

Lisa Wendzich, SunCrafter / AG Balkonkraftwerk:  „In Beratungsgesprächen, bei Veranstaltungen und in Workshops zum Thema Steckersolar ist in den vergangenen anderthalb Jahren immer wieder klar geworden, dass viele Menschen die Umsetzung dieses Vorhabens sehr genau verfolgen, dieses Recht symbolisiert einfach pragmatische und sozial durchdachte Energiewendepolitik zum Anfassen. Es ist gut, dass das Recht auf Balkonsolar jetzt in Kraft tritt, viele haben schon zu lange darauf warten müssen. “

Dr. Andreas Schmitz, Akkudoktor.net / AG Balkonkraftwerk: „Es ist richtig und wichtig, dass die Privilegierung nun gilt. Allerdings lässt das Gesetz offen, welche Gründe für eine Ablehnung jetzt noch ausreichen. Hier muss das Justizministerium, aus dessen Feder das Gesetz stammt, dringend nachsteuern und Leitlinien für die Rechtsprechung veröffentlichen. Andernfalls wird es absehbar zu einer Klagewelle kommen. Die AG Balkonkraftwerk hatte hierzu bereits umfassende Vorschläge veröffentlicht, die bislang nicht umgesetzt wurden. Spätestens jetzt muss das nachgeholt werden.“  

Einige Fragen müssen noch geklärt werden

Leider, so die Verbände, folgte der Gesetzgeber nicht den Hinweisen der Expertinnen und Experten aus den Anhörungen zum Gesetz, zu denen auch eine Vertreterin der AG Balkonkraftwerk zählt, sowie dem Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates. Diese forderten unter anderem, auch größere Solaranlagen und Speicher mit in die privilegierten Maßnahmen aufzunehmen. Angesichts der stark steigenden Nutzungszahlen von steckerfertigen Heimspeichern und neuer Technologien zu deren netzdienlichem Betrieb, zur gemeinsamen Nutzung erneuerbarer Energien (GGV, Energy Sharing) sowie zum sicheren Anschluss höherer PV-Leistungen durch Laien, ist dies dringend nachzuholen.

Zuletzt bleibt auch noch immer die Frage nach der zulässigen Maximalleistung und der Art des Anschlusses offen. Während die Gesetzesvorlagen hier Grenzwerte von 800 Watt beim Wechselrichter und 2.000 Watt bei den Solarmodulen festlegen, sieht die kurz vor der Veröffentlichung stehende Entwurfsfassung einer VDE-Produktnorm für Steckersolargeräte bislang eine niedrigere Modulleistung vor. Auch die Zulässigkeit des Anschlusses mit dem gebräuchlichen und bewährten Schutzkontaktstecker (sog. Schukostecker) ist dort noch immer in der Diskussion. Darüber hinaus belegt die aktuell im Entwurf vorliegende Niederspannungsrichtlinie VDE AR-N-4105 Plug-In Speicher mit zusätzlichen Hürden. Hier sollte der Gesetzgeber auf eine zeitnahe Angleichung der Regelungen drängen, um verbleibende bürokratischen Hürden abzubauen und das Potenzial zur niederschwelligen Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende vollständig zu heben. Quelle:  AG Balkonkraftwerk / Bundesverband Steckersolar / ab