In Deutschland liefern über vier Dutzend Solarthermie-Freiflächenanlagen umweltfreundliche Energie in kommunale und städtische Wärmenetze. Doch es könnten mehr sein, würden lokal zuständige Genehmigungsbehörden aus Sicherheitsbedenken gegenüber dem als Wärmeträger eingesetzten Wasser-Glykol-Gemisch nicht Bauzulassungen verzögern, bauliche Sonderauflagen erlassen oder technische Einschränkungen verlangen. Der Fachausschuss Solarthermie der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat deshalb eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin weisen die Experten darauf hin, dass der Einsatz von Propylenglykol als Beimischung zur Solarflüssigkeit in Solarthermieanlagen unbedenklich ist, sofern die Vorgaben für den bestimmungsgemäßen Einsatz laut Hersteller und Errichter eingehalten werden, wie es bei Fachbetrieben gängige Praxis ist.
Beimischung von Glykol stellt keine Gefahr dar
Die Stellungnahme versteht sich als Handreichung für Planer und Verwaltung und stellt klar, dass beim Einsatz von einstufungsfreiem und biologisch abbaubarem Glykol als Beimischung zur Solarflüssigkeit keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Das gilt in besonderer Weise für das speziell für Solarthermieanlagen entwickelte Polypropylenglykol. „Die Vorlage des Sicherheitsdatenblattes, das den Nachweis erbringt, dass das eingesetzte Frostschutzmittel mit Glykol als mindergiftig und biologisch abbaubar einzustufen ist, muss im Genehmigungsprozess für eine Großanlage ausreichen, so wie es allein in der EU längst in Dänemark, Frankreich, Schweden und Österreich üblich ist“, fordert DGS-Präsident Torsten Lütten. Der Genehmigung von Solarwärme-Großanlagen mit Polypropylenglykol in der Solarflüssigkeit steht bei sachgerechter Ausführung im Sinne ohnehin einzuhaltender zahlreicher einschlägiger Gesetze, Normen und Bedienvorschriften sowie bei Anwendung guter fachlicher Praxis erfahrener Anbieter nichts entgegen.
Es gilt, zwischen Propylenglykol und Ethylenglykol zu unterscheiden
Gleichwohl gibt es beim Glykol eine wichtige Unterscheidung zu beachten. In solarthermischen Anlagen mit möglichen Temperaturbelastungen über 100 Grad Celsius kommt in der Regel Propylenglykol zum Einsatz, keinesfalls Ethylenglykol. Die Autoren der DGS-Stellungnahme weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ethylenglykol für diesen Temperaturbereich nicht geeignet ist und in den in der Stellungnahme beschriebenen Anlagen zur solaren Fernwärmeversorgung deshalb nicht verwendet wird. „Diese Unterscheidung ist wesentlich, da die Verwechslung der beiden Glykol-Varianten zu Fehleinschätzungen führen kann“, erklärt Lütten. Quelle: DGS / jb