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Photovoltaik auf dem Hausdach wird 2023 günstiger

Mit dem Jahreswechsel sind Photovoltaikanlagen schlagartig günstiger geworden. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Umsatzsteuer für neue Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung von 19 auf null Prozent gesunken. Außerdem entfällt die Einkommenssteuer für die solaren Erträge. Bei der Ertragssteuer gilt die Befreiung rückwirkend zum 1. Januar 2022. Auch wird Inbetriebnahme von Anlagen in dieser Größenordnung weniger aufwändig, weil kein Personal des Netzbetreibers mehr anwesend sein musss. Eine weitere, eigentlich für dieses Jahr vorgesehene Neuerung war bereits auf den 14. September 2022 vorgezogen worden: Neue Anlagen mit einer installierten Leistung bis 25 Kilowatt können künftig mehr als 70 Prozent der Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen. Ebenfalls bereits seit Mitte 2022 erhalten neu errichtete Photovoltaikanlagen eine höhere Vergütung für den eingespeisten Strom. Die attraktivere Einspeisevergütung gilt für kleine und große Neuanlagen und bleibt bis zum 31. Januar 2024 unverändert bestehen. „In Verbindung mit den rasant gestiegenen Strompreisen lohnen sich Photovoltaikanlagen daher weiterhin finanziell. Und das, obwohl die Anlagen inzwischen teurer geworden sind“, sagt Franz Pöter vom Solar Cluster Baden-Württemberg.

Einspeisevergütung gestiegen

Bei Teileinspeisung liegt der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung nun bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Das sind rund 30 Prozent mehr als zuvor. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil 7,1 Cent. Der höhere Strompreis macht es lukrativer, so viel wie möglich von dem günstigeren Solarstrom selbst zu verbrauchen. Aktuell kostet eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz bei bestehenden Verträgen im Schnitt mindestens rund 40 Cent. Die Kilowattstunde Solarstrom vom Dach ist dagegen mit rund 13 Cent deutlich günstiger. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, spart somit 26 Cent pro Kilowattstunde. 

Anlageneigentümer:inen können ab 2024 zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung wählen

Wer sich eine neue Solarstromanlage zulegt, kann künftig auch den gesamten Solarstrom einspeisen. Bei der Volleinspeisung winken höhere Vergütungssätze als bei der Teileinspeisung: Für den Anlagenteil bis zehn Kilowatt installierter Leistung sind sie um rund das Doppelte auf 13 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Für den Anlagenteil von zehn bis 40 Kilowatt gibt es 10,9 Cent. Das Modell der Volleinspeisung lohnt sich vor allem bei größeren und deswegen günstigeren Anlagen und einem geringen Stromverbrauch. Das Flexi-Modell ist eine weitere Neuerung: Anlageneigentümer:innen können ab dem nächsten Jahr zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung wählen. Der Wechsel ist vor jedem neuen Kalenderjahr möglich. Auf einem Haus können künftig auch zwei Anlagentypen angemeldet werden, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung.

Vergütung für Photovoltaikanlagen vom 1. Januar 2023 bis 31. Januar 2024

Wohngebäude

Vergütung Photovoltaikanlage Anlagenteil bis 10 Kilowatt installierter Leistung
- Teileinspeisung: 8,2 Cent pro Kilowattstunde
- Volleinspeisung: 13 Cent pro Kilowattstunde

Vergütung Photovoltaikanlage Anlagenteil ab 10 bis 40 Kilowatt installierter Leistung
- Teileinspeisung: 7,1 Cent pro Kilowattstunde
- Volleinspeisung: 10,9 Cent pro Kilowattstunde

Quelle: Solar Cluster BW / jb

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