„Das Solarpaket 1 enthält viele Vereinfachungen, die sehr vorteilhaft sind“, sagt Jörg Sutter, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), zu Beginn der Podcastfolge die sich mit dem Solarpaket 1 beschäftigt. So ist laut Sutter eine zentrale Maßnahme des Gesetzespakets die Vereinheitlichung der Anschlussbedingungen für Photovoltaikanlagen. Bisher variieren die Anforderungen je nach Netzbetreiber, was den Ausbau behindert. Künftig sollen die Anschlussbedingungen standardisiert und die Prozesse beschleunigt werden, um eine schnellere Inbetriebnahme von Anlagen zu ermöglichen. Das betrifft sowohl private als auch gewerbliche Anlagen.
Ein weiteres wichtiges Thema sind die so genannten Steckersolargeräte – also kleine Photovoltaikanlagen, mit denen Mieter und Eigentümer ihren eigenen Solarstrom erzeugen können, ohne aufwendige Installationen vornehmen zu müssen. Auch bei ihnen zielen die neuen Regelungen darauf ab, den Einsatz der Technologie zu erleichtern und zu entbürokratisieren. Bisher mussten solche Geräte sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister angemeldet werden, was die Nutzung unattraktiv machte. Mit dem Solarpaket entfällt nun die doppelte Anmeldung. Es reicht, die Geräte im Marktstammdatenregister zu registrieren. Auch die technischen Anforderungen wurden vereinfacht: So dürfen alte Stromzähler übergangsweise weiterverwendet werden, bis die Netzbetreiber moderne Smart Meter installieren können.
Sutter lobt die Regelungen, da sie es insbesondere Mietern ermöglichen, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. „Ein Steckersolargerät mit ein oder zwei Modulen ist zwar kein Gamechanger, aber ein kleiner Baustein. Und jeder kleine Baustein hilft bei der Energiewende.“ Er geht davon aus, dass die Nachfrage nach Steckersolargeräten weiter zunehmen wird.
Solarpaket baut bürokratische Hürden ab
Reformiert wurde mit dem Solarpaket auch der Mieterstrom. Die Regelung zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll auch dieses Konzept vorantreiben. Bisher war das sogenannte Mieterstrommodell äußerst bürokratisch und kaum praktikabel, sodass nur wenige Projekte umgesetzt wurden. Mit der neuen Regelung können Vermieter nun einfacher Solarstrom an ihre Mieter weitergeben. Dabei müssen die Mieter ihren bisherigen Stromvertrag nicht kündigen, sondern beziehen einen Teil ihres Stroms weiterhin von ihrem Versorger und einen anderen Teil aus der Photovoltaikanlage des Vermieters. Allerdings gibt es laut Sutter noch viele offene Fragen zur praktischen Umsetzung, vor allem was die Datenkommunikation und Abrechnung des Stroms angeht.
Ein weiterer Punkt des Solarpakets ist die Aufhebung des sogenannten Ausschließlichkeitsprinzips für Energiespeicher. Bisher durften Energiespeicher nur für Solarstrom genutzt werden. Nun ist es möglich, den Speicher auch mit Netzstrom zu füllen, wenn die Solarstromproduktion nicht ausreicht. Dies könne künftig besonders interessant werden, so Sutter, wenn variable Stromtarife möglich werden. Der Speicher lässt sich dann auch nutzen, um günstigen Netzstrom zu speichern und zu verbrauchen, wenn die Solarproduktion niedrig ist.
Im Podcast wirft Sutter auch einen Blick auf das Solarpaket 2. Während das erste Solarpaket vor allem auf schnell umsetzbare Maßnahmen setzt, wird das zweite Paket komplexere Themen behandeln - darunter das sogenannte „Energy Sharing“. Dies ist bisher nicht möglich und würde laut Sutter einen erheblichen Schritt in Richtung einer dezentralen Energiewirtschaft darstellen. Der DGS-Experte Sutter rät aber dazu, nicht auf das zweite Solarpaket zu warten: „Wer sich für Photovoltaik interessiert, der sollte jetzt loslegen.“ ms