Ein zentrales Thema der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist die Anpassung der Regelungen zur Solarstromdirektvermarktung. Betreiber von PV-Anlagen erhalten künftig keine Vergütung mehr für Solarstrom, wenn sie diesen zu Zeiten negativer Strompreise ins Netz einspeisen. Um die Rentabilität neuer Anlagen dennoch zu sichern, verlängert sich der der EEG-Vergütungszeitraum für diese Anlagen, sodass die entgangenen Vergütungen später erwirtschaftet werden können.
Betreiber von Bestandsanlagen haben die Möglichkeit, freiwillig zur neuen Regelung zu wechseln. Dann erhalten sie eine um 0,6 Cent pro Kilowattstunde höhere Vergütung. „Die vorgesehenen Regelungen ermöglichen es, die Flexibilität der erneuerbaren Energien noch besser zu nutzen und die Herausforderungen temporärer Erzeugungsüberschüsse zu adressieren“, erklärt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie. Sie tragen zur Stabilisierung des Netzes bei.
Steuerung des Stromnetzes vereinfacht
Beschlossen hat das Parlament außerdem Maßnahmen, die die Steuerbarkeit und Koordination der Stromproduktion erhöhen. „Intelligente Messsysteme und Steuerungstechnik sind Schlüsseltechnologien, um das Stromnetz zukunftsfähig zu machen. Sie ermöglichen eine bessere Integration erneuerbarer Energien und helfen, die Netzstabilität zu gewährleisten“, erläutert Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Gesetzesänderungen ist deshalb die Beschleunigung des Ausbaus von intelligenten Messsystemen (iMSys) und die Einführung Pflichten zur Steuerung von Solaranlagen ab einer Leistung von sieben Kilowatt. Damit ist es einfacher, den erzeugten Strom effizient zu steuern und auf die Nachfrage im Netz abzustimmen. Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen sich aber auf zusätzliche Kosten für die Installation und den Betrieb dieser Systeme einstellen.
Kosten für Messsysteme und Steuerungstechnik steigen
Die maximal zulässigen, jährlichen Entgelte für intelligente Messsysteme und Steuerungstechnik steigen. Allerdings können Anlagenbetreiber damit auch an vielfältigen Abrechnungs- und Tarifprodukten teilnehmen, wie beispielsweise dynamischen Stromtarifen. Die maximal zulässigen Entgelte steigen für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von zwei bis bis 15 Kilowatt um 30 Euro pro Jahr. Die Mehrzahl der Photovoltaiksysteme auf Einfamilienhäusern liegt in dieser Leistungsklasse.
Für Anlagen von 15 bis 25 Kilowatt steigen die Kosten um 40 Euro, für Anlagen von 25 bis 100 Kilowatt um 20 Euro pro Jahr an. Hinzu kommen Kosten für den Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt in Höhe von jährlich 50 Euro. Ausgenommen von der Steuerungspflicht sind sogenannte Nulleinspeise-Anlagen, die keinen Strom ins Netz einspeisen sowie Steckersolargeräte für die keine Ausstattungspflicht besteht.
Mehr als 80 Prozent der neuen Photovoltaikanlagen auf Eigenheimen haben einen Batteriespeicher installiert. Diese können künftig auch zum Zwischenspeichern von Netzstrom genutzt werden und damit netz- und systemdienlicher betrieben werden. Möglich machen das die Pauschaloption für Heimspeicher und die Abgrenzungsoption für größere Speicher. Eine Regelung zur genauen Ausgestaltung dieser neuen Optionen durch die Bundesnetzagentur steht noch aus.
KWKG gilt noch bis 2026
Änderungen gab es auch beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Das Gesetz verlängert dessen Gültigkeit bis 2026, um die Planungs- und Investitionssicherheit für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zu gewährleisten. „Die Verlängerung des KWK-Gesetzes ist ein Erfolg für die Branche, da sie notwendig ist, um den Ausbau von KWK-Anlagen und Wärmenetzen als Teil der Wärmewende voranzutreiben“, erläutert Peter. Quellen: BDEW / BEE / pgl
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