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Balkonkraftwerke: DUH fordert klare Kriterien für Mitspracherecht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Klage einer Mieterin und eines Mieters zur Genehmigung ihres Balkonkraftwerks unterstützt und kann einen Erfolg vermelden. Die Vermieterin hat infolge des Rechtsstreits nach einer knapp einjährigen Verzögerung ihren Widerstand per Anerkenntnisurteil aufgegeben. Das Paar darf sein Balkonkraftwerk montieren. Der DUH zufolge wurde ihm wie zahlreichen Mieterinnen und Mietern in Deutschland die Installation der Steckersolaranlage mit unsachlichen und überzogenen Forderungen von ihrer Hausverwaltung Haus & Grund Kiel faktisch untersagt. Um Willkür künftig vorzubeugen, fordert die DUH das gesetzlich geplante Mitspracherecht von Vermieterinnen und Vermietern bei der Genehmigung von Balkonkraftwerken zu konkretisieren.

Kriterienkatalog soll geplantes Mitspracherecht definieren

„Die Forderungen der Hausverwaltung waren unangemessen und hätten vor Gericht keinen Bestand gehabt. Sobald der Klageweg bestritten wurde, haben Hausverwaltung und Beklagte deshalb auch schnell eingelenkt“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Es könne nicht sein, dass Mieterinnen und Mieter bei der Anbringung von Balkonkraftwerken der Willkür ihrer Vermieter überlassen werden. Daher brauche es dringend transparente rechtliche Rahmenbedingungen, die die Energiewende zuhause unterstützen und nicht ausbremsen. Von Justizminister Marco Buschmann fordert Metz das geplante Mitspracherecht von Vermieterinnen und Vermietern zum Beispiel mit einem Kriterienkatalog eindeutig zu definieren: „Damit kann eine Klagewelle von potenziell hunderttausenden Betroffenen und weitere Verzögerungen bei der Energiewende von unten verhindert werden.“ Menschen, die einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen, dürften nicht mehr länger von der Politik im Regen stehen gelassen werden. Quelle: DUH / jb