Jedes Jahr sind auf landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten in Baden-Württemberg 60 neue Solarparks in einer Größe von jeweils zehn Megawatt installierter Leistung nötig. Das hat das Solar Cluster Baden-Württemberg berechnet. Das Problem: Eine Regelung der Landesregierung behindert den Solarstromausbau. In der Freiflächenöffnungsverordnung ist eine Grenze von maximal 100 Megawatt pro Jahr festgelegt – ein Sechstel der erforderlichen Leistung. Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Cluster BW, fordert daher eine Aufhebung der Begrenzung. In einem ersten Schritt sei zumindest eine Anhebung auf 500 Megawatt pro Jahr erforderlich. Sonst gebe es ein Nadelöhr, das Projekte verhindere. Im vergangenen Jahr war dies bereits der Fall: 2021 hat ein Solarpark aufgrund der in Baden-Württemberg geltenden Regelung bei den Ausschreibungen keinen Zuschlag erhalten und kann damit bislang nicht realisiert werden.
In Bayern wurden 20-mal so viele Solarparks errichtet
Damit der aus Klimaschutzgründen dringend erforderliche Photovoltaik-Ausbau schnell erfolgt, müssen laut Solar Cluster BW bundesweit 50 Prozent der erforderlichen Leistung auf Freiflächen errichtet werden. Im Südwesten wird es aufgrund der dichten Besiedelung, der kleinteiligen landwirtschaftlichen Strukturen und der hohen Flächenkonkurrenz weniger sein. Rund ein Drittel der installierten Leistung sollte trotzdem auf Äckern und Wiesen Platz finden. Für Solarparks braucht es daher jedes Jahr rund 600 Megawatt, für Agri-PV-Anlagen etwa 60 Megawatt. Insgesamt müssen im Südwesten – zusammen mit Dach- und Fassadenanlagen – jährlich insgesamt 2.000 Megawatt Photovoltaik errichtet werden, um deren erforderlichen Anteil an den Klimazielen zu erreichen. „Baden-Württemberg könnte wie Bayern von Solarparks profitieren. Dort wurden in den letzten fünf Jahren rund 20-mal so viel Solarparks wie im Südwesten errichtet und eine großzügige Begrenzung auf 200 Projekte pro Jahr festgelegt“, sagt Pöter. Damit es bei Freiflächensolaranlagen vorangehe, brauche es dringend eine Überarbeitung der Freiflächenverordnung im Ländle.
Derzeitige Freiflächenöffnungsverordnung wurde 2017 erlassen
Vor 2017 bremste das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) das Vorhaben aus. Das Gesetz sah für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor allem Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen als zulässige Flächen vor. 2017 ermöglichte die EEG-Novelle den Ländern, Öffnungsverordnungen zu erlassen, um die Flächenkulisse zu erweitern. Die Landesregierung hat dies umgehend genutzt und im selben Jahr die Freiflächenöffnungsverordnung verabschiedet. Damit dürfen nun große Solaranlagen in engem Rahmen auch auf weniger ertragreichen Äckern und Grünflächen errichtet werden. Solche sogenannten benachteiligten Gebiete machen zwei Drittel der Acker und Grünlandfläche des Landes aus.
Von Solarparks können viele profitieren
Die Freiflächenöffnungsverordnung gilt für Solaranlagen mit einer installierten Leistung von 750 Kilowatt bis 20 Megawatt. Solche Großanlagen müssen an einer bundesweiten Ausschreibung teilnehmen, wenn sie eine Förderung erhalten wollen. „Davon profitieren viele – die regionale Wertschöpfung erhöht sich, Bürgerinnen und Bürger können sich finanziell beteiligen und neue Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt entstehen“, erklärt Pöter. Die Kommunen könnten ihren Ökostromanteil erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Städte und Gemeinden würden über die Gewerbesteuer und die marktübliche Kommunalabgabe profitieren. Darüber hinaus könnten sich Kommunen auch direkt an den Solarparks beteiligen. Quelle: Solar Cluster BW / jb
Bleiben Sie auf dem Laufenden in Sachen Energieberatung und Energiewende mit unserem Newsletter.