Deutschlandweit sind mehr als drei Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb, die meisten davon auf Dächern von Privathaushalten. Und das nicht ohne Grund: Hauseigentümer:innen können mit ihrer PV-Anlage Solarstrom in größeren Mengen erzeugen und selbst verbrauchen. „Für die effiziente technische und wirtschaftliche Nutzung der eigenen PV-Anlage sind wichtige Rahmenbedingungen vorab zu prüfen“, sagt Sören Demandt, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. Was vor der Anschaffung zu berücksichtigen ist und worauf Verbraucher:innen bei Angeboten für PV-Anlagen achten sollten, hat die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) in drei Tipps zusammengestellt.
Welche Überlegungen sind vor der Angebotserstellung anzustellen?
Im ersten Schritt sollten Verbraucher:innen mit einem Fachbetrieb oder durch eine unabhängige Beratung die baulichen Voraussetzungen prüfen. In den meisten Bundesländern ist für die Installation kleinerer PV-Anlagen an oder auf Gebäuden keine Baugenehmigung notwendig. Empfehlenswert ist, sich vorab bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die örtlichen Vorschriften zu erkundigen. Im zweiten Schritt ist festzulegen, welche Anforderungen die Photovoltaikanlage erfüllen soll. Wie groß soll die Anlage werden? Wie viel Strom soll sie erzeugen? Welche Zusatzkomponenten wie Batteriespeicher sind angedacht? Dabei sollten Hauseigentümer:innen nicht nur ihren aktuellen Stromverbrauch berücksichtigen, sondern auch darüber nachdenken, ob sie beispielsweise zukünftig eine Wärmepumpe betreiben werden oder Solarstrom für die Ladung ihres Elektroautos benötigen. Sind alle Anforderungen geklärt, sollten möglichst mehrere Angebote von Fachbetrieben eingeholt werden. Wichtig: Kann die PV-Anlage durch ein regionales Förderprogramm zusätzlich bezuschusst werden, müssen die Fördermittel beantragt und bewilligt sein, bevor beim Installationsbetrieb der Auftrag erteilt wird.
Was ist grundsätzlich bei Angeboten für Photovoltaik-Anlagen zu beachten?
Der Installationsbetrieb sollte über ausreichend Kompetenz und Erfahrungen verfügen. Optimal ist es, wenn der PV-Installateur in der Nähe der Kunden angesiedelt ist und Referenzen in der Region vorweisen kann. Denn vor der Angebotserstellung ist ein Termin vor Ort unerlässlich, um die Gebäudeverhältnisse zu klären. Liegen die Angebote vor, lassen sich mit einer umfassenden Checkliste der Verbraucherzentrale NRW die konkreten Bestandteile der Angebote prüfen. Wichtig ist, dass bei den Kosten alle nötigen Bauteile und Arbeiten für Montage und Netzanschluss aufgeführt sind. Dabei sind alle Komponenten genau zu beschreiben.
Welche wesentlichen Bestandteile sollten Angebote für PV-Anlagen beinhalten?
Die Gesamtleistung aller verbauten Solarmodule sollte in Kilowattpeak (kWp) ausgewiesen sein. Wichtig sind auch Informationen zu den verbauten Wechselrichtern: Hier wird unterschieden zwischen String-Wechselrichter, an denen mehrere, in der Regel alle, PV-Module angeschlossen werden, und Modul-/Micro-Wechselrichtern, die an jeweils einem PV-Modul betrieben werden. Modul-/Micro-Wechselrichter sind meist teurer in der Anschaffung, können aber bei teilweiser Verschattung oder unterschiedlicher Ausrichtung der Module Ertragsvorteile bieten. Ist ein Batteriespeicher für die PV-Anlage vorgesehen, sollten auch die nutzbare Speicherkapazität und die Kosten dafür ausgewiesen werden. Neben den Materialkosten hat das Angebot auch sämtliche Arbeitskosten vollständig auszuweisen. Dazu zählen beispielsweise die komplette Installation, der benötigte Arbeitsschutz wie Gerüste und Fangnetze, die Inbetriebnahme sowie die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.
Nach Möglichkeit keine Vorauszahlungen leisten
Ein wichtiger Punkt auf der Checkliste ist der der Zahlungsbedingungen. Wie die Verbraucherzentralen in Thüringen und Sachsen rät die VZ NRW generell davon ab, sich auf Vorkasse einzulassen. Aktuell hat auch noch einmal das Schweizer Unternehmen Hansesun vor solchen Vereinbarungen gewarnt. Kriminelle Elemente würden eigens Solarfirmen gründen, von ihren Kund:innen bis zu 80 Prozent an Vorauszahlungen kassieren, die vereinbarte Leistung aber nie erbringen. Hansesun fordert deswegen sogar ein Verbot solcher Vereinbarungen in der Schweiz.