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Verbände fordern Sanierungsoffensive

Ein klimaneutraler Gebäudesektor ist entscheidend, damit Deutschland seine Klimaziele einhält. Eine ambitionierte und sozial gerechte Sanierungsstrategie sowie die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bringt Deutschland auf Kurs – davon profitieren Gesellschaft, Wirtschaft und Klima. So lauteten die Kernaussagen eines breiten Bündnisses aus Industrie-, Umwelt-, Verbraucher- und Wohlfahrtsverbänden beim Sanierungsgipfel am 10. September 2024 in Berlin, an dem sie mit den Staatssekretären Rolf Bösinger vom Bundesbauministerium und Philipp Nimmermann vom Bundeswirtschaftsministerium die dringend notwendige Sanierungsoffensive diskutierten. Dabei stellten sie ein Factsheet vor, das die Vorteile energetischer Sanierungen herausstellt: So könnten Eigentümer:innen sowie Mieter:innen durch einen geringeren Energieverbrauch sparen und Vermieter:innen den Wert ihrer Immobilien sichern. Die Wirtschaft profitiere von Investitionen, die Volkswirtschaft von geringeren Klimafolgekosten und das Klima von sinkenden Emissionen.

Was das Verbändebündnis von der Bundesregierung wünscht

Folgende Forderungen hat das Bündnis in einem Verbändepapier zum Sanierungsgipfel formuliert:

1. Energetische Sanierung endlich politisch priorisieren.

2. Die Finanzierung der Gebäudetransformation muss langfristig gesichert werden.

3. Sozialverträglichkeit der energetischen Modernisierung von Mietwohnungen sicherstellen.

4. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand erfüllen und gemeinnützige Träger zielgerichtet unterstützen.

Die Zahlen und Daten im Verbändepapier basieren auf einem im Auftrag der Gebäude-Allianz erstellten Factsheet des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft. 

Zum Hintergrund

Die im April 2024 beschlossene Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) soll zum Erreichen der Klimaziele und zur Bekämpfung von Energiearmut beitragen. Die Bundesregierung hat zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Eine besondere Rolle spielen die Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude (MEPS) und die gesetzten Fristen. So müssen 16 Prozent der ineffizientesten Nichtwohngebäude (NWG) ab 2030 einen bestimmten Effizienz-Schwellenwert erreichen, weitere zehn Prozent ab 2033. Für Wohngebäude sind Ziele über den gesamten Bestand hinweg vorgesehen, um den Primärenergieverbrauch zu senken: bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent gegenüber 2020. Alle fünf Jahre sind neue Zwischenziele festzulegen. Etwas mehr als die Hälfte dieser Einsparungen muss in Wohngebäuden mit der schlechtesten Effizienz erreicht werden, darunter werden die 43 Prozent ineffizientesten Gebäude definiert. Darüber hinaus gibt es Regelungen, um für eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Sanierungsoffensive zu sorgen. Quelle: Bund / Deneff / jb