Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) zur Aufdopplung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) auf bestehende oder Holzwolle-Leichtbauplatten um fünf Jahre bis zum 18. April 2029 verlängert. Das Verfahren gilt damit als allgemein bauaufsichtlich genehmigt. Vom Regelungsumfang und von den technischen Inhalten her gibt es in der neuen aBG keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem vorherigen Dokument. Die Mitgliedsunternehmen des Verbands für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) und die ausführenden Fachunternehmen haben damit das notwendige bauordnungsrechtliche Instrument zur Verfügung, um mit der Aufdopplung nicht ausreichend energetisch ertüchtigte Gebäudefassaden auf das aktuell notwendige Effizienzniveau zu bringen.
Was man unter einer Aufdopplung versteht
Eine aufgedoppelte Fassade bildet eine bautechnische, optische und energetische Optimierung in einem einzigen Verfahren. Durch die deutlich geringeren Wärmeverluste sinken für die Gebäudeeigentümer die Energiekosten. Weil die vorhandene Dämmung auf der Fassade verbleibt, leistet die Aufdopplung laut VDPM einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung, weil sie Abfall vermeidet, und zum Klimaschutz, weil sie den CO2-Ausstoß senkt. Quelle: VDPM / jb