Zudem sollen alle Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, möglichst günstige Bedingungen im eigenen Land zu schaffen, damit das gesamte geeignete Dachpotenzial für die Energieerzeugung mit Sonne genutzt werden kann.
Alternativen zu der EU-Pflicht für Solardächer
Das Ziel ist es zu zeigen, wie die die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission noch wirkungsvoller gestaltet werden können. Diese plant die Solardach-Pflicht in der gesamten EU im Zuge der Änderung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) einzuführen.
Die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen empfehlen, die Solarpflicht zwei Jahre früher, am 31. Dezember 2024 zu starten, als der Vorschlag der Kommission vorsieht (31. Dezember 2026). So hätten die Mitgliedsstaaten nach der geplanten Umsetzung auf EU-Ebene Mitte nächsten Jahres eineinhalb Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die nach Gebäudetypen gestaffelte Einführung würde einen frühzeitigen Beginn der Pflicht ermöglichen. Parallel zur schrittweisen Ausweitung der Pflicht können die benötigten Handwerker und Handwerkerinnen ausgebildet und die Infrastruktur für das Material aufgebaut werden, um Personalengpässe und Spitzen für die Solarindustrie zu vermeiden.
Solarpflicht auch für Parkplätze
Jedes Gebäude, egal welchen Typs, dessen Dach grundlegend saniert wird, sollte, wie alle Neubauten, direkt von Ende 2024 an zur Installation einer Solaranlage verpflichtet werden. Dies soll nach Ansicht des Expertenteams vom Öko-Institut auch für neue Parkplätze gelten. Der Legislativvorschlag der EU berücksichtigt bisher nicht die Solarinstallation zum Zeitpunkt einer Dachsanierung.
Zudem soll, laut Policy Brief, die Pflicht für unrenovierte Gebäude neben den von der EU vorgeschlagenen kommerziellen und öffentlichen Gebäuden auch für gewerblich betriebene Wohngebäude gelten. Diese Pflicht soll gestaffelt nach Dachgröße und nur für Dächer mit einer verbleibenden Lebenserwartung von mindestens 20 Jahren eingeführt werden. Für bestehende Wohngebäude in Privatbesitz sollen die Mitgliedsstaaten Anreize schaffen, damit die Dächer mit Solaranlagen ausgestattet werden. Zudem kann ein europäisches Solardachregister Immobilienbesitzenden ermöglichen, ihre Dächer für die Photovoltaikanlagen Dritten zur Verfügung zu stellen.
Auch Solarthermie soll als Erfüllung gelten
Die europäische Solarpflicht sollte auch solarthermische Anlagen zur Erfüllung der Pflicht zulassen. Da diese Anlagen meistens jedoch nur geringe Anteile der Dachfläche belegen, würden sie nur in Kombination mit einer Photovoltaikanlage die Solarpflicht erfüllen können. Die Mitgliedsländer sollen Förderprogramme auflegen; auch spezifische für einkommensschwache Haushalte. Denn auch diese sollen in die Pflicht einbezogen werden, um sich an der Energiewende beteiligen zu können. Den bürokratischen Aufwand soll eine Anlaufstelle für alle notwendigen Informationen und Formulare („One-Stop-Shop“) so gering wie möglich halten. Um ein Nachsteuern zu ermöglichen, sollen die Mitgliedsstaaten regelmäßig über bestimmte Indikatoren für den Solarausbaufortschritt berichten. Quelle: Öko-Institut / pgl
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