Eine Energieberatung sollte kein Selbstzweck sein, sondern letzten Endes zur energetischen Sanierung des Gebäudes führen. Deshalb ist es von Vorteil, wenn Förderprogramme für die Energieberatung und für die energetische Sanierung stärker ineinander greifen. Die alleinige Ausrichtung auf die Sanierung führt jedoch weg vom bisherigen Prinzip der umfassenden Beratung. Die Mindestanforderungen an den Beratungsbericht genügen diesen Anforderungen nicht mehr. Daher sollten Energieberater den neuen Musterbericht für sich persönlich auch kritisch hinterfragen, insbesondere im Hinblick auf die in letzter Zeit häufig diskutierte und kritisierte Qualität von Energieberatungen.
Gegenstand der Förderung
Laut Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung vom 11. Juni 2012 wird eine Energieberatung gefördert, die „Maßnahmenempfehlungen zum Ergebnis hat, die aufeinander abgestimmt auch bei schrittweiser Sanierung am Ende zu einem Gebäudezustand führen, der im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots als dauerhaft energetisch saniert angesehen werden kann.“ Wie eine dauerhafte und wirtschaftliche energetische Sanierung auszusehen hat, wird wie folgt beschrieben: „Dem Beratungsempfänger wird die Sanierung auf ein Effizienzhausniveau empfohlen.“ In der Energieberatung ist ihm also zwingend aufzuzeigen, wie aus seinem Gebäude ein KfW-Effizienzhaus werden kann. Dabei wird zunächst vorausgesetzt, dass jedes Gebäude wirtschaftlich auf das Niveau eines Effizienzhauses saniert werden kann. Dazu sollen die Förderprogramme zur energetischen Sanierung beitragen. Im neuen Musterbericht erhalten diese ...
Erläuterungen zum BAFA-Musterbericht 2012