110 Tage, vom 8. Juli 2011 bis zum 26. Oktober 2011 hat es gedauert, bis die Bundesregierung dem Druck nachgegeben und die Anrufung des Vermittlungsausschusses für das Gesetz zur Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden beschlossen hat. Inzwischen steht bereits ein Termin zur ersten Beratung:. Am 8. November 2011, 18.30 Uhr, tritt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nichtöffentlich zusammen und versucht dann auf Wunsch der Bundesregierung eine Einigung für das Zustimmungsgesetz herbeizuführen (Info: Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses).
Den Ländern geht es geht um einen Mindereinnahmenausgleich...
Dem Gesetz zur Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden hatte der Bundesrat am 8. Juli 2011 seine Zustimmung verweigert und die Empfehlung des federführende Finanzausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht angenommen, selbst den Vermittlungsausschuss anzurufen. In der nicht angenommenen Beschlussvorlage weisen die genannten Ausschüsse der Länderkammer in allgemeinen Hinweisen darauf hin, dass der Bund sämtliche den Ländern und Kommunen durch das Gesetz entstehenden Mindereinnahmen vollständig ausgleichen müsse.
…und Steuergerechtigkeit
Zudem solle die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen durch selbstnutzende Wohneigentümer so ausgestaltet werden, dass der Fördervorteil unabhängig von der Steuerprogression für alle steuerpflichtigen Eigentümer gleich hoch ausfällt. [Anmerkung: Die Förderung von selbstnutzenden Wohnungseigentümern in dem vom Bundestag verabschiedete Gesetz führt dazu, dass die Förderung bei Spitzenverdienern je nach Steuerprogression entsprechend höher ausfällt als bei Eigentümern mit einem durchschnittlichen Einkommen.]
Nur formale Mindereinnahmen?
Ein Ansatz zur Konfliktlösung könnte sein, dass die tatsächlichen Mindereinnahmen bei Ländern und Kommunen deutlich unter dem formalen Mindereinnahmeanteil von 57,5 % liegt, weil von der Sanierungstätigkeit zumeist lokale Handwerker und Dienstleister profitieren. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geht sogar davon aus, dass bereits die Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer den Nachteil wettmachen. Ob am Ende auch Einzelmaßnahmen bei der steuerlichen Begünstigung berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten. Die Bau- und Immobilienbranche hat die Messlatte für ein erfolgreiches Gesetz jedenfalls sehr hoch gelegt. GLR
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