Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung rückwirkend zum 1. Januar 2021 geändert worden.
Meist sind Energieberaterinnen und Energieberater nicht nur zur Technik, sondern auch zur Finanzierung von Sanierungsvorhaben wichtige Ansprechpartner. Bei Fragen zu Steuerbonus können sie auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums verweisen, das einige offene Punkte klärt.
Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist zwar schon Anfang 2020 in Kraft getreten, allerdings fehlte bisher das Muster für Bescheinigungen, die von Fachunternehmen und Energieberater ausgestellt werden müssen. Nun hat das Bundesfinanzministerium die Formular-Inhalte an die Obersten Finanzbehörden der Länder übermittelt.
Viele Jahre hat es gedauert, bis die oft angekündigte steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung tatsächlich im Steuerrecht verankert wurde. Rund 20 % der Aufwendungen für genau definierte energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäuden können künftig verteilt über drei Jahre von der Einkommensteuer abgezogen werden. Es gibt aber einige Fallstricke und (noch) nicht eindeutig geregelte Punkte. Jochen Vorländer
Am 7. Januar 2020 ist die „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV)“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden und bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Nach dem Deutschen Bundestag hat am 20. Dezember 2019 auch der Bundesrat dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden dann amtlich.
Es hatte sich bereits angedeutet. Der Bundesrat hat am 29. November 2019 einstimmig den Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen. Die Länder wollen eine grundlegende Überarbeitung erreichen.
Der Bundesrat hat am 29. November 2019 einstimmig den Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz grundlegend überarbeiten.
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ist auf dem Weg. Allerdings droht bei der Umsetzung des vielfach geforderten Klimaschutzprogramms ins Steuerrecht die Qualitätssicherung am Bau Schaden zu nehmen, kritisieren in der Energieberatung tätige Verbände.
Ende September 2019 hat die Bundesregierung mit dem Klimapaket verbesserte und neue Förderprogramme zur Senkung der CO2-Emissionen von Gebäuden angekündigt. Nach Angaben des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat dies in nur vier Wochen beim Heizungsbau zu Auftragsstornierungen in dreistelliger Millionenhöhe geführt.
Der Bund setzt seine ursprünglich für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zugesagten Finanzmittel in Höhe von 165 Mio. Euro pro Jahr für eine neues “Anreizprogramm Energieeffizienz“ ein — das insbesondere bei der Anlagentechnik ansetzen wird.
Die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudemodernisierung wurde erst von wenigen Wochen abgesagt. Gänzlich vom Tisch ist das Konzept jedoch noch nicht. Der Bundesrat könnte die Bundesregierung demnächst auffordern, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. Ein Vorschlag zur Finanzierung existiert auch schon.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat den ersten Entwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung kritisiert. Er werde keine Sanierungsimpulse setzen können. Dazu seien die vorgeschlagenen Maßnahmen zu halbherzig.
Das Bundeskabinett hat am 3. Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den darin enthaltenen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossen (GEB-Newsletter 2014-29). In einem Informationspapier des Bundesumweltministeriums (BMUB) sind die neun Bausteine des Aktionsprogramms...
In der Ministerpräsidentenkonferenz am 11. Dezember 2014 haben die Länder einen grundsätzlichen Konsens bezüglich finanzieller Anreize zur energetischen Gebäudesanierung gefunden. Nun beginnt das Gerangel um die Finanzierung.
Das Bundeskabinett hat heute das “Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ und den NAPE (Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz) beschlossen. Beide sollen die Klimaziele der Bundesregierung bis 2020 retten. Zum NAPE gehört auch eine steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierungen.
Seit einer Woche wird ein Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) diskutiert. Anfang Dezember 2014 soll ihn das Bundeskabinett beschließen. Ein zentrales Element für den Gebäudesektor: die steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungen. Insbesondere die SHK-Handwerks- und TGA-Verbände jubeln.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Die Liste der steuerlich begünstigten Arbeiten wurde Anfang 2014 um einige Punkte ergänzt. Lesen Sie, für welche Tätigkeiten die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Prof. Dr. Karsten Kensbock und Meike Naumann
Es hatte sich bereits im Vorfeld angedeutet: Für das auf dem Tisch liegende Kompromisspaket rund um das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden brauchen die Kontrahenten mehr Zeit. Die alternative Zuschussförderung stößt inzwischen auch in der CDU auf Ablehnung.
Per Videobotschaft hat die Bundeskanzlerin an die Länder appelliert, im Vermittlungsausschuss das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden endlich passieren zu lassen.
Über ein Jahr konnten sich Bund und Länder nicht auf eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung einigen. Nun droht der Bund mit einem Alleingang, der auf wenig Gegenliebe stößt.
Bundesumweltminister Peter Altmaier will in der zweiten Augusthälfte versuchen, doch noch einen Kompromiss für die steuerliche Förderung der energetischen Modernisierung von Gebäuden zu finden. Sonst müsse man Alternativen suchen.