Bund und Länder haben sich am 18. Dezember 2019 im Vermittlungsausschuss auf Änderungen am Klimapaket verständigt.
Schon vor der 2. Sitzung des vom Bundesrat für das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht angerufenen Vermittlungsausschusses zeichnet sich ein Kompromiss ab. Die steuerliche Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen könnte damit wie geplant Anfang 2020 in Kraft treten.
Es hatte sich bereits angedeutet. Der Bundesrat hat am 29. November 2019 einstimmig den Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen. Die Länder wollen eine grundlegende Überarbeitung erreichen.
Der Bundesrat hat am 29. November 2019 einstimmig den Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz grundlegend überarbeiten.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt.
Zum wiederholten Mal steht am 13. Juni 2012 die steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses.
Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, dass die vom Bundestag beschlossene Gesetzesvorlage zur Kürzung der Solarförderung in den Vermittlungsausschuss kommt.
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 26. Oktober 2011 den Vermittlungsausschuss für das Gesetz zur Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden anzurufen, steht für die mit Spannung erwartete erste Beratung bereits ein Termin fest.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag, dass der Deutsche Bundestag wegen der vom Bundesrat abgelehnten steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden den Vermittlungsausschuss anrufen soll.