5 Mrd. Euro über 5 Jahre
Das Programm soll, wie auch in dem kürzlich vom Bundeskabinett beschlossenen NAPE ( Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz ) vorgesehen, eine Laufzeit von fünf Jahren haben und in diesem Zeitraum ein Fördervolumen von etwa 5 Mrd. Euro umfassen. Zwischen 10 und 25 % der Kosten für energetische Modernisierungen sollen bei selbstgenutzten Wohngebäuden über zehn Jahre verteilt direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können.Entschließungsantrag aus Bayern
Schon am 2. Dezember 2014 hat der Freistaat Bayern für die Bundesratssitzung am 19. Dezember 2014 einen Antrag für eine „Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung“ (Bundesratsdrucksache 589/14 ) gestellt. Darin heißt es unter anderem:„Der Bundesrat stellt fest, dass diese Energieeinsparpotenziale derzeit nicht im notwendigen Umfang genutzt werden, um einen nachhaltigen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele zu leisten. Hierzu müsste die Modernisierungsquote von derzeit 1 % auf 2 % des Gebäudebestands pro Jahr verdoppelt werden. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Bundesrat dafür aus, eine steuerliche Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen, die die Investitionsbereitschaft der Gebäudeeigentümer mit der notwendigen Breitenwirkung erhöht. Der Fokus sollte dabei auf einer Förderung von Eigenheimbesitzern liegen, die energetische Modernisierungsmaßnahmen bisher nicht steuerlich geltend machen können. Daneben sollten Vermieter erhöhte Abschreibungen für energetische Modernisierungsaufwendungen in Anspruch nehmen können, soweit sie nicht ohnehin als Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig sind. Eine solche steuerliche Förderung belebt nicht zuletzt auch die Nachfrage nach Leistungen der Baubranche und sorgt für positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte. Insoweit wäre aus Sicht des Bundesrates diese Maßnahme ein sinnvoller Baustein des vom Bundesfinanzminister angekündigten 10 Mrd. Euro umfassenden Investitionsprogramms und sollte zur Verstetigung der konjunkturellen Entwicklung zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung vorzulegen.“