Zum beschlossenen NAPE gehört neben zahlreichen weiteren Eckpunkten die von der Branche seit vielen Jahren geforderte Einführung einer steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen. Einen Gesetzesentwurf gibt es offensichtlich noch nicht, denn die Details müssen noch mit den Ländern ausgehandelt werden. Danach sind der Bundestag und der Bundesrat am Zug, dafür sind auch bei allen Beschleunigungsoptionen mehrere Wochen einzukalkulieren.
Abstimmung mit den Ländern bis Ende Februar 2015
Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen wird von der Bundesregierung als Ergänzung zum CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Kredite, Zuschüsse) durch Eröffnung einer weiteren Förderoption gesehen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme in Wohngebäuden. Die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug sollen am CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm ausgerichtet werden. Eckpunkte für die steuerliche Förderung sind:- Fördervolumen von 1 Milliarde Euro pro Jahr
- Steuerliche Förderung über zehn Jahre
- Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Prüfauftrag für die Förderung von vermietetem Wohneigentum, unter der Maßgabe, dass die steuerliche Förderung den Mieterinnen und Mietern zugutekommt
- Förderung progressionsunabhängig durch Abzug von der Steuerschuld
- Förderung von Einzelmaßnahmen und Gesamtmaßnahmen
Zur Umsetzung heißt es im NAPE: „Einführung ab 2015 über einen Zeitraum von fünf Jahren. Zur Umsetzung wird die Bundesregierung kurzfristig Gespräche mit den Ländern führen, mit dem Ziel, spätestens Ende Februar 2015 eine finale Entscheidung zu treffen.“