Mit der Entwicklung im letzten Jahrzehnt zu energiebewusstem Bauen wurden die Gebäudehüllen immer dichter errichtet. Die Restinfiltration von Außenluft durch verbleibende, zulässige Leckagen wird damit oft so gering, dass Schimmelbildung – auch bei dreimaligem Lüften pro Tag im Altbau mit neuen Fenstern und selbst beim gut gedämmten Neubau z. B. mit dem Einfluss der Baufeuchte – nicht auszuschließen ist. Der Gesetzgeber geht allerdings weiterhin davon aus, dass Wohnungen in Deutschland mit Fensterlüftung zu betreiben sind.
Die Rechtsprechung beschränkt jedoch den zumutbaren Lüftungsaufwand zur Vermeidung von Schimmel, je nach Anwesenheit in der Wohnung, nach gefestigter Rechtsmeinung auf maximal drei Stoßlüftungsvorgänge pro Tag. Die Bauphysik erfordert jedoch zum Teil höhere Luftwechselraten, als sie sich hieraus ergeben.
DIN 1946-6 fordert ein Lüftungskonzept für Neubau und bestimmte Modernisierungen
Mit der DIN 1946-6 [1] wurde im Mai 2009 veröffentlicht. In Kapitel 4.1 wird geregelt, dass für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ein Lüftungskonzept zu erstellen ist. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass eine Luftwechselrate entsprechend der neu eingeführten Lüftungsstufe zum Feuchteschutz (also primär zur Schimmelvermeidung) nutzerunabhängig erreicht wird. Dieser Nachweis gelingt ohne zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen selten, insbesondere im Geschosswohnungsbau – selbst unter Berücksichtigung von Außen-Luftdurchlässen (ALD, z. B. Fensterlüfter) – wenn die Wo ...
Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6