Staatsanteil hat sich mehr als verdoppelt
Eine Betrachtung der einzelnen Preiskomponenten zeigt, dass vor allem der Staatsanteil – Steuern, Abgaben und Umlagen – in diesem Zeitraum besonders stark gestiegen ist. Im Jahr 2004 betrug er 39 % (280 Euro/a), im Jahr 2014 beträgt der Staatsanteil 53 % (602 Euro/a). Die absolute Steigerung beträgt 115 %. Die stärksten Belastungen gehen mit Umlagen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien einher. Die EEG-Umlage belief sich bei einem Verbrauch von 4000 kWh/a im Jahr 2004 auf 22 Euro/a, zehn Jahre später ist sie auf 250 Euro/a gestiegen. Zusätzlich lasten die §19-NEV-Umlage mit 4 Euro/a und die Offshore-Haftungsumlage mit 10 Euro/a auf der Stromrechnung des Musterhaushalts.
Beschaffung, Marge und Vertrieb ebenfalls fast verdoppelt
Neben den erhöhten Steuern, Abgaben und Umlagen hat sich auch der Preisbestandteil, der bei den Energieversorgern bleibt, fast verdoppelt. Im Jahr 2004 blieben den Versorgern bei einem Verbrauch von 4000 kWh/a durchschnittlich 153 Euro/a, mit denen sie die Strombeschaffung, den Vertrieb und den Gewinn finanzieren konnten. Im Jahr 2014 bleiben bei der gleichen Strommenge 282 Euro/a übrig. Damit ist der prozentuale Anteil am Gesamtpreis von 21 auf 25 % gestiegen. Die absolute Steigerung beträgt 84 %.
Die Zahlen geben die Preisbestandteile unmittelbar wieder, Kopplungseffekte werden daraus nicht sichtbar. So führt beispielsweise die hohe Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien mit Vorrang mittelfristig zu deutlich sinkenden Beschaffungskosten, erhöht aber gleichzeitig die EEG-Umlage. GLR