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WÄRMEGESETZ

Nur zwei Länder haben EEWärmeG umgesetzt

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wird auf Länderebene bislang mit sehr unterschiedlicher Intensität umgesetzt. Dies ergab eine Umfrage des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR), unter den 16 deutschen Bundesländern. Das Bundesgesetz, das zum 1. Januar 2009 in Kraft trat, schreibt eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien in Neubauten vor. Daneben wird den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, selbst Regelungen für den Gebäude-Altbestand zu erlassen.

Nur zwei Umsetzungsverordnungen
„Im Ergebnis zeigt unsere Untersuchung, dass die Bundesländer Baden-Württemberg und Saarland eine führende Rolle einnehmen und das Bundesgesetz bereits mittels eigener Verordnungen umgesetzt haben“, sagte IWR-Direktor Dr. Norbert Allnoch. Die meisten anderen Bundesländer sind noch dabei, entsprechende Zuständigkeiten zu klären bzw. Verordnungen und Vorschriften zur Umsetzung des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes auf Landesebene zu erlassen. Lediglich in Niedersachsen und Berlin sind diese Verfahren weit vorangeschritten bzw. kurz vor dem Abschluss.

Nur Baden-Württemberg hat Regeln für den Bestand
Auch bei den Bestandsgebäuden nimmt Baden-Württemberg die Vorreiterrolle ein. Zum ersten Januar 2010 tritt eine Regelung in Kraft, die die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in bereits bestehenden Gebäuden verpflichtend macht. Im Saarland, in Bremen und in Hamburg sind Vorhaben über eine verpflichtende Integration der erneuerbaren Energien im Gebäudebestand angedacht und in Arbeit. GLR