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Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie

Neue Anbieterliste online

Die Richtlinie 2006/32/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL-RL) schreibt vor, dass alle EU-Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2016 jeweils 9 Prozent Endenergie im Vergleich zum durchschnittlichen Endenergieverbrauch der Jahre 2001 bis 2005 erbringen müssen. Die Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten die Wahl zwischen verschiedenen Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung des Energiedienstleistungsmarkts. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in nationales Recht umgesetzt, das am 12. November 2010 in Kraft getreten ist. Um die Umsetzung zu begleiten und die Weiterentwicklung des Marktes zu unterstützen, wurde die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) eingerichtet und beauftragt (s. Infokasten). Warum gibt es die Anbieterliste? Für Energieberater ist besonders §7 EDL-G interessant, der die BfEE zur öffentlichen Führung einer Liste mit Anbietern von Energiedienstleistungen, Energieaudits und anderen Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet. § 4 (1) EDL-G (Abb. 1) verpflichtet alle Energielieferanten, außer kleinen Unternehmen, für die das EDL-G nicht gilt, ihre Endkunden mindestens jährlich in geeigneter Form (insbesondere über Rechnungen) über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen sowie über verfügbare Angebote zu informieren. Die Energielieferanten können dieser Verpflichtung nachkommen, wenn sie explizit auf die Anbieterliste der BfEE verweisen. Das ist für sie eine er ...

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