Bundes-Klimaschutzgesetz Das am 18. Dezember 2019 in Kraft getretene Bundes-Klimaschutzgesetz sieht vor, dass Deutschland seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % verringern muss. Dazu definiert es, wieviel CO2-Äquivalente jeder Sektor bis 2030 noch ausstoßen darf. Übersetzt man die Minderungsziele für den Gebäudebereich in konkrete Aktionen, wird deutlich, dass große Anstrengungen und eine starke Lenkung der Maßnahmen erforderlich sind. Jochen Vorländer
Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. zeigt sich alarmiert über Meldungen, denen zufolge Betrüger Mietern telefonisch Energieausweise aufschwatzen.
Am 1. Mai 2014 tritt die neue EnEV in Kraft. Sobald ein Energieausweis oder Inspektionsbericht für Klimaanlagen ab diesem Zeitpunkt erstellt wird, ist er gemäß EnEV § 26 mit einer Registriernummer zu versehen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nimmt in diesem Zusammenhang vorläufig die Vollzugsaufgaben der Länder wahr. Wir haben beim DIBt nachgefragt, was Energieberater dazu wissen müssen.
Seit rund einem Jahr kann man sich in der Energieeffizienz-Expertenliste eintragen. Nun endet zum Jahresende die Übergangsregelung für Berater, die bisher in der BAFA-Liste aufgeführt waren. Ab Mitte November gibt es für KfW-Programme eine Neuerung: die Listung ist dann auch über Referenzen möglich.
Auf Basis der europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie (EDL-RL) entstand das deutsche Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Unter anderem werden Energielieferanten und -unternehmen damit verpflichtet, ihre Endkunden über Angebote für Energieeffizienzmaßnahmen zu informieren. Eine Möglichkeit, dieser Pflicht nachzukommen ist der Hinweis auf die Anbieterliste für Energiedienstleistungen, in die sich auch Energieberater eintragen können.
Die Ausgestaltung der Spielregeln für die Bewertung von Fernwärme im Zusammenhang mit EnEV und EEWärmeG greift in vielfältiger Weise in die Belange der Versorgungswirtschaft, der Bau- und Immobilienwirtschaft und in die Tätigkeit von Planern und Beratern ein. Sie sind ergebnisoffen und technologieneutral auszugestalten und dürfen den Marktzutritt neuer Versorgungsformen nicht behindern. Ihre Festlegung kann daher nicht einem Lobbyverband überlassen werden.
Bei der Regierungserklärung deklarierte Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer das Passivhaus als „Entwicklung, die inzwischen Standard ist“. Daraufhin erreichten die GEB-Redaktion unterschiedliche Reaktionen. Ob diese Aussage in den nächsten Jahren Wirklichkeit werden könnte, wird maßgeblich von der zukünftigen Entwicklung der EnEV abhängen.
Am 1. Januar 2009 trat das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bundesweit in Kraft. Energieberater sind direkt betroffen: viele werden damit arbeiten, jeder sollte es kennen. Hier lesen Sie, was es vorschreibt, für wen es gilt und was es für Energieberater bedeutet.
In den letzten Monaten wurde viel über die künftigen Aufgaben der Schornsteinfeger diskutiert. Im letzten Moment wurden noch einige kleine aber wesentliche Änderungen in das Gesetz mit aufgenommen und am 27. Juni durch den Bundestag verabschiedet. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Inhalte zusammen. Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens tritt wahrscheinlich schon im Herbst offiziell in Kraft.
Seit 1. Juli greift die erste Frist zur Energieausweispflicht für bestehende Wohngebäude, die vor 1965 gebaut wurden. Zeit für eine Zwischenbilanz: Wie steht es um die Qualität der Energieausweise? Was haben diejenigen bekommen, die sich bereits ein solches Dokument beschafft haben? Wir haben im GEB-Newsletter 13-2008 über zwei Untersuchungen berichtet und einige Rückmeldungen dazu erhalten.
Mit der Verabschiedung des zweiten Teils des Klimapakets durch das Bundeskabinett sind die EnEV 2009 und weitere Verordnungen ein wichtiges Stück weiter vorangekommen. Das Inkrafttreten der EnEV zum Wunschtermin Januar 2009 ist allerdings in weite Ferne gerückt. Die Inhalte der Novelle kommentiert Dr. Rolf-Michael Lüking von der Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung (GRE e.V.).