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Fernwärme — eine Branche reguliert sich selbst

Gefangen im Netz

Zunächst klingt es vernünftig und zeitgemäß. Abwärme, die bei der Erzeugung von Elektrizität ohnehin anfällt, wird nicht an die Umwelt abgegeben, sondern für die Bewirtschaftung von Immobilien mit Wärme nutzbringend verwendet. Diese Überlegung trifft jedoch nicht auf sämtliche Formen der zentralen Wärmeerzeugung für Dritte durch ein Energieversorgungsunternehmen zu, sondern beschreibt nur die gemeinsame Erzeugung von Elektrizität und Wärme im Verbund der Kraft-Wärme-Kopplung. Reine Heizwerke bieten diesen Vorzug nicht. Ein Umstand, den der Gesetzgeber in der letzten Energiesteuerreform berücksichtigt hat. Fernwärme kennt keinen Wettbewerb Nach der schrittweisen Liberalisierung der Märkte für Elektrizität und Gas, der Einführung einer staatlichen Regulierung dieser Netzwirtschaften durch genehmigungspflichtige Netznutzungsentgelte und der Trennung von Netzbewirtschaftung und Vertrieb ist die Fernwärme die letzte verbliebene Monopolwirtschaft auf dem Sektor der leitungsgebundenen Energieversorgung. Die Wärmeerzeugung und der Transport beziehungsweise die Verteilung von Heizwasser oder Dampf in Leitungen und Netzen liegen regelmäßig in einer Hand. Wettbewerb um Netze – etwa in Form einer Vermarktung von Nutzungsrechten – oder Wettbewerb in Netzen – etwa in Form der Durchleitung durch fremde Netze – spielt in der Versorgungsrealität praktisch keine Rolle. Natürliche Monopole in Netzwirtschaften sind systemimmanent wettbewerbsfeindlich und schaffen – besonders im Verbund mit intransparenten Berechnungsmethoden – unzureichend kontrollierte Verhalte ...

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