Am 18. Juni hat das Bundeskabinett das zweite Paket zur Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) beschlossen. Neben einem Gesetz zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus zählt dazu auch eine Verordnung zu Strom- und Gaszählern zur Einführung intelligenter Zähler. Damit soll der Energieverbrauch für Verbraucher transparent werden und Hinweise auf Energie- und Kosteneinsparungen sowie lastvariable Tarife möglich sein. Die ebenfalls dazugehörige Novelle der Heizkostenverordnung sieht vor, dass in Zukunft in Mietgebäuden 70 anstatt bisher 50 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt werden müssen, statt pauschal auf alle Wohnungen gleich zu verteilen. Die vorgesehene Kürzung der Betriebskosten durch den Mieter, wenn der Vermieter den Nachrüst- und Austauschpflichten nicht nachkommt, wurde dabei nicht aufgenommen.
Der EnEV-Entwurf wurde seit April (s. GEB05/ 2008, S. 12 ff) nur in wenigen Punkten verändert: Der Vorschlag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, auch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern in die Austausch- und Nachrüstpflichten einzubeziehen, wurde abgelehnt. War im April-Entwurf noch geplant, den Höchstwert für den Transmissionswärmeverlust von Wohngebäuden abzuschaffen und anstatt dessen Bauteil-Höchstwerte einzuführen, wurde dies nun wieder verworfen. Die Höchstwerte für den Transmissionswärmeverlust sollen sich nun nach dem Gebäudetyp richten. Der Zeitplan für die Verordnungsnovelle sah ursprünglich ein Inkrafttreten der EnEV zum 1. Januar 2009 vor. Da jedoch die Zustimmung des Bundesrates vor der Sommerpa ...