„Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich ein neues, mindestens 2,5 Mrd. Euro schweres Förderpaket schnüren, sonst droht der Energiewende im Gebäudebereich und damit den angekündigten Klimaschutzzielen das Aus“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, nachdem am 8. Februar 2012 erneut keine Einigung im Vermittlungsausschuss über verbesserte steuerliche Abschreibungsbedingungen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen erzielt worden ist.
900 Mio. Euro statt 3 Mrd. Euro
Der DMB weist darauf hin, dass ursprünglich im Jahr 2011 nach den Plänen der Bundesregierung 3 Mrd. Euro für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung stehen sollten, jeweils 1,5 Mrd. Euro für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und 1,5 Mrd. Euro über verbesserte steuerliche Abschreibungsbedingungen. Momentan seien für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm nur 900 Mio. Euro verfügbar und das Steuerpaket stehe vor dem endgültigen Aus.
„Erforderlich sind 5 Mrd. Euro/a“
„Wenn die Bundesregierung an ihrem Ziel festhält, die Sanierungsquote im Gebäudebestand von derzeit 1 auf 2 % zu verdoppeln, muss sie jetzt handeln. Aus unserer Sicht sind hierzu 5 Mrd. Euro/a an Fördermitteln notwendig. Noch in diesem Jahr müssen aber mindestens 2,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Das ist letztlich der Betrag, den die Bundesregierung selbst noch Ende 2011 für die energetische Gebäudesanierung aufbringen wollte“, sagte Siebenkotten.
Anmerkung der GEB-Redaktion: Ein Fördervolumen von 5 Mrd. Euro/a für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird bereits seit einigen Jahren eingefordert, u.a. von dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der dena. Auch der Bundesrat hatte dieses in der Verhandlung zu den Energiewende-Beschleunigungsgesetzen vorgeschlagen. Die Bundesregierung hat den Vorschlag im Juni 2011 abgelehnt. Unter anderem wurde die Ablehnung mit der Ergänzung der Förderung durch steuerliche Anreize begründet. Unabhängig von der Finanzierung hat die Bundesregierung bei ihrer Gegenäußerung (Drucksache 17/6252 neu) aber auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der Situation am Arbeitsmarkt die Möglichkeiten der Bauwirtschaft und insbesondere des Handwerks zur Übernahme weiterer Aufträge stark begrenzt sei. GLR
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