Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat ihre politischen Forderungen zur Bundestagswahl 2009 veröffentlicht (PDF-Download). Einige Punkte betreffen auch den Tätigkeitsbereich von Energieberatern:
Unter dem Stichwort „Klimaschutz ist eine Bauaufgabe.“ weist die Bauwirtschaft darauf hin, dass trotz der zahlreichen Förderinstrumente bislang die zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung notwendige Beschleunigung der energetischen Gebäudemodernisierung nicht zu verzeichnen ist. Als Messlatte nennt die Bauwirtschaft zusätzliche Investitionen für eine nachhaltige und zeitnahe energetische Modernisierung des Gebäudebestands von jährlich mindestens 20 Mrd. Euro in den nächsten 15 Jahren. Als Gründe für die Investitionszurückhaltung werden
- fehlende bzw. unzureichende Förderung,
- hohe Investitionskosten,
- unklaren Rahmenbedingungen mit konkurrierenden und widersprechenden Zielgrößen (EnEV / EEWärmeG),
- Fehlsteuerungen anderer gesetzlicher Vorschriften,
- fehlende Technologieoffenheit,
- bürokratische und intransparente Förderprogramme,
- mietrechtliche Restriktionen (Mieter-Investor-Dilemma) sowie
- unterschiedliche Rahmenbedingungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
1: „Die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes muss als gesellschaftliche Aufgabe nachhaltig und effizient gefördert werden.“
Dazu soll für Baumaßnahmen, insbesondere für Maßnahmen zur Energieeinsparung der Mehrwertsteuersatz reduziert werden. Die darüber hinaus gehende Förderung müsse in einem systematischen Konzept von aufeinander abgestimmten staatlichen Zuschüssen, steuerlicher Abschreibung, Abzug von der Steuerschuld und zinsverbilligten Darlehen unter besonderer Berücksichtigung der Energieeinsparung und Profitabilität erneuerbarer Energien erfolgen.
2: „Die der Energieeinsparverordnung (EnEV) zugrunde liegenden Nachweisverfahren (DIN V 18599) sind praxisnäher zu gestalten, ohne das Anforderungsniveau zu senken.“
Zielgröße aller Förderinstrumente müsse in Analogie zur Bewertung der Gebäudeenergieeffizienz die Reduzierung des Primärenergiebedarfs sein. Damit erneuerbare Energien ebenso effizient wie konventionelle Energieträger eingesetzt werden, sollten sie zumindest anteilig auch vom Primärenergiebegriff umfasst werden.
Unter dem Stichwort „Nachhaltig Bauen!“ fordert die Bauwirtschaft über die energetischen Eigenschaften hinaus Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Gebäuden zu stellen. Gleichzeitig kritisiert sie das vom Bundesbauministerium vorgestellte Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen. Es sei in der vorliegenden Form nicht geeignet, die Nachhaltigkeit von Gebäuden objektiv und nachvollziehbar zu bewerten. Durch die Unschärfe und Komplexität werde nicht die Nachhaltigkeit des Bauens gefördert, sondern ein weiteres bürokratisches Hemmnis für Bauinvestitionen geschaffen. Deswegen fordert die Bauwirtschaft:
3: „Zur Förderung der Nachhaltigkeit bedarf es eines objektiven und wirtschaftlich handhabbaren Nachhaltigkeitszertifikates für Wohn- und Bestandsgebäude, das keinen Hemmschuh für Bauinvestitionen darstellt.“
Weitere Forderungen sind (Auszug):
- Eine deutliche Verbesserung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen.
- Einbeziehung der Handwerkerleistungen in das erhöhte Fördervolumen des § 35 a Abs. 2 EStG.
- Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf arbeitsintensive Bauleistungen im Wohnungsbau.
- Die Abschreibungsmöglichkeiten beim Wohnungsneubau sollen verbessert werden.
- Klimaschutzabschreibungen sollen eingeführt werden, um energetische Optimierungs- und Sanierungsmaßnahmen voranzutreiben.
- Energiesparmaßnahmen an Altbauten und selbst genutztem Wohnraum sollen durch Steuerermäßigungen initiiert werden.
- Erweiterung der KfW-Förderung mit einem speziellen Programmpunkt für den Bestandsersatz.
- Einführung einer Wahlmöglichkeit zur steuerlichen Geltendmachung von Investitionen in die eigengenutzte Wohnimmobilie. GLR
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