Seit dem 27. Februar 2024 können Hauseigentümer über die KfW einen Zuschuss für den Kauf und den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beantragen. Stand 9. April 2024 sind rund 13.000 Anträge gestellt und bereits bewilligt worden. Das berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) auf Anfrage. Das Ministerium ist zufrieden. „Die Heizungsförderung ist erfolgreich angelaufen und im von BMWK und KfW veröffentlichtem Zeitplan“, sagt Pressesprecherin Susanne Ungrad auf Anfrage des Gebäude-Energieberater.
Die Heizungsförderung berücksichtigt zunächst bei einem Einfamilienhaus Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro. Davon können Eigentümer maximal 70 Prozent als Zuschuss erhalten – also bis zu 21.000 Euro. Hinzu kann ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro kommen.
Bis dieses Geld jedoch auf dem Konto der Antragssteller landet, müssen sie sich noch etwas gedulden. Denn um die Nachweise, dass die Maßnahme durchgeführt wurde, einreichen zu können, muss man sich zunächst im Kundenportal der KfW identifizieren. Und das ist erst ab September 2024 möglich, wie es auf der Internetseite der KfW heißt. Das bedeutet: Die Zuschüsse werden auch erst ab September ausgezahlt.
Das Vorgehen hat für Kritik gesorgt. Besonders lautstark äußerte sie die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Laut Geschäftsführerin Barbara Metz trifft das Vorgehen bei der Heizungsförderung besonders Menschen mit niedrigen Einkommen, die sich dieses Jahr eine neue Heizung einbauen möchten. Man schade damit erheblich der flächendeckenden Umstellung auf erneuerbare Zukunftstechnologien wie der Wärmepumpe. „Möglicherweise wird der eine oder andere jetzt damit warten, einen Antrag zu stellen, weil das Gel ...
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Heizungsförderung
Das lange Warten auf den Zuschuss
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