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Kein Monopol bei Energieberatungen - VBI fordert Neuformulierung im GEG

Den konkreten Änderungsvorschlag des Gesetzentwurfs hat der VBI in einer Stellungnahme anlässlich der Verbändeanhörung zum GEG am 4. März allen Mitgliedern des Bundestagswirtschaftsausschusses zugesandt. 

„Der VBI fordert im Namen aller Ingenieure, die als unabhängige Energieberater tätig sind, dass der Bundestag im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens entsprechende Korrekturen vornimmt. Wir halten dies zugunsten eines fairen Wettbewerbs für dringend geboten“, erläutert VBI-Präsident Jörg Thiele. Außerdem werde durch die Öffnung der Beratung für alle Berater auch eventuellen Engpässen und Wartezeiten vorgebeugt. 

Bereits im Juli 2019 hatte der VBI in einer Stellungnahme zum GEG-Referentenentwurf das Gesetzesvorhaben grundsätzlich begrüßt. Daran hält der VBI weiterhin fest und bekräftigt außerdem erneut, dass der Entwurf deutlich hinter dem auch wirtschaftlich gebotenen Anforderungsniveau zurückbleibe. „Aus VBI-Sicht ist eine Verschärfung der energetischen Anforderungen für Neubauten, insbesondere aber bei Sanierungen im Bestand um 30 bis 40 Prozent vertretbar und zum Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich“, so VBI-Präsident Thiele.  

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der VBI-Website