Bei fernwärmeversorgten Immobilien in Neubau und Bestand sorgen die schwer nachvollziehbaren Primärenergiefaktoren sowie die mitunter unzureichende Transparenz bei der Preisbildung, der Gewichtung der einzelnen Preisbestandteile zueinander sowie die Ausgestaltung der Preisgleitklauseln immer wieder für Kritik. In der Vergangenheit konnten Verbraucher im Regelfall kaum erkennen, woher die von ihnen bezogene Fernwärme kam und mit welchen Brennstoffen diese erzeugt wurde.
Anders als die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas unterliegt der Fernwärmesektor nicht der Regulierung – zahlreiche Vorgaben aus diesen Bereichen sind für die Fernwärme nicht verbindlich. Einige Fernwärmeversorger gehen freiwillig, d. h. ohne gesetzliche Verpflichtung, neue Wege und bieten innovative Konzepte für ihre Kunden an. Der folgende Beitrag beschreibt ein fortschrittliches Berichtswesen am Beispiel der Stadtwerke Hanau.
Besonderheiten bei der Versorgung mit Fernwärme
Die energie- bzw. immobilienwirtschaftliche Praxis kennt die Begriffe Nah- und Fernwärme. Welche Entfernungen, Netzgrößen oder Durchflussmengen für diese Unterscheidung maßgeblich sein sollen, ist unbestimmt. Gemeinsam ist beiden die leitungsgebundene Wärmeversorgung und eine gewisse räumliche Distanz zwischen dem Ort der Wärmeerzeugung und ihrer Nutzung. Bei einer Fernwärmeversorgung steht somit der Wärmeerzeuger nicht im bzw. unmittelbar am zu versorgenden Gebäude, und er gehört nicht zum Eigentum des Grundstücks- bzw. Hauseigentümers. Bezieher von Fernwärme haben keinerlei Möglichkeit, auf die zur Wärmeerzeug ...