Lange hat er geschlafen und dieses Jahr besonders tief. Die Rede ist vom Wärmemarkt, der wegen des großen Energie- und CO2-Einsparpotenzials gerne als „schlafender Riese“ bezeichnet wird. Mit neuen Vorschriften will man ihn nun erwachen lassen.
Obwohl schon im Koalitionsvertrag 2005 ein „regeneratives Wärmenutzungsgesetz“ angekündigt war, wurde es danach eher ruhig um das Vorhaben, erneuerbare Energien gesetzlich vorzuschreiben. Es schien, als setze die Regierung mehr auf die Freiwilligkeit von Förderungen, als auf die gesetzliche Daumenschraube. Doch seit letztem Sommer ist das Wärmegesetz wieder in Bewegung gekommen.
Überraschend stellte die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner am 10. Juli 2007 den Entwurf eines Wärmegesetzes auf Landesebene vor. Neben diesem Vorstoß aus dem „Ländle“ hat wohl hauptsächlich die Klimakonferenz, die in Bali im Dezember 2007 stattfand, den Ausschlag gegeben, sich bei der Kabinettsklausur in Meseberg auch mit einem bundesweiten Wärmegesetz zu befassen. Seitdem herrschte ein starker Zeitdruck in den Berliner Gesetzes- und Verordnungsschmieden. Das Wärmegesetz ist wohl der prominenteste Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, das am 5. Dezember 2007 vorgestellt wurde.
Das Paket
Das Paket besteht aus 14 Gesetzen und Verordnungen und sieben weiteren Maßnahmen, die im kommenden Mai formal beschlossen werden sollen. „Kein anderes Land der Welt kann mit einem so ambitionierten und zugleich konkreten Programm zur Weltklimakonferenz nach Bali fahren“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Laut Bundesumweltministerium wird Deutschland dami ...