Es wurde ja bereits viel über den lange erwarteten Entwurf zur Energieeinsparverordnung (EnEV) [1] spekuliert. Nun ist die Katze aus dem Sack, und jeder möchte wissen, ob die hohen Erwartungen an die zu überarbeitende Verordnung auch erfüllt werden. Immerhin soll die neue EnEV dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. Der Weg dort scheint aber noch ein langer zu werden, wenn man die jetzt im Entwurf formulierten Änderungen genauer analysiert. Bevor diese endgültig in Stein gemeißelt werden – soll die EnEV doch noch vor der Bundestagswahl im kommenden Herbst im Bundesanzeiger veröffentlicht werden – sollte die interessierte Öffentlichkeit die wenige Zeit, die noch verbleibt, für konstruktive Kritik nutzen.
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Viele der Neuerungen im EnEV-Entwurf sind den Forderungen aus der europäischen Gebäuderichtlinie (EBPD) [2] geschuldet und werden weitestgehend wortgleich umgesetzt. Dies ist ein Muss, wenn ein EU-Mitgliedsstaat nicht riskieren will, dass ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen ihn eingeleitet wird. Zu den Änderungen im EnEV-Entwurf gehören unter anderem die
Ausweitung der Aushangpflicht für Energieausweise (§ 16),
Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen (§ 16a) und die
stichprobenhafte Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten (§ 26d).
Verschärfung des Anforderungsniveaus
Viele dürfte das generelle Anheben des Anforderungsniveaus überraschen, denn in den vergangenen Monaten hieß es meist, dass ledigl ...
Der neue EnEV-Entwurf birgt Überraschendes