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STUDIEN

Heizkostenabrechnung in Passivhäusern

Das IWU Institut Wohnen und Umwelt hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Auswirkungen der veränderten Heizkostenverordnung (HeizkostenV) auf die Abrechnung der Heizkosten in Passivhäusern untersucht und dabei auch die Unklarheiten in den Formulierungen der Verordnung herausgearbeitet. Zusätzlich wurden in der Studie „Heizkosten im Passivhaus. Warmmiete oder Flatrate-Modell. Praxiserfahrungen“ (Download) die Aussagen bei den übrigen Ausnahmentatbeständen analysiert. Weiterhin werden in vier Praxisbeispielen verschiedene Varianten einer Abrechnung von Heizkosten in Passivhäusern beschrieben. GLR