Sie analysiert dafür die bestehende Rechtslage, identifiziert verschiedene Regelungsoptionen, untersucht diese auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht und dem EU-Recht, erörtert ihre Vor- und Nachteile und entwickelt schließlich einen ausformulierten Regelungsvorschlag.
Aus dem Blickwinkel der Bundespolitik empfiehlt die Studie, den Weg über eine Änderung der Energieeinsparverordnung zu gehen. Konkret schlägt sie vor, künftig vorzusehen, dass Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen zur Energieeinsparung bei Gebäuden nur noch von Personen ausgestellt werden können, die nachweislich über spezifische Kenntnisse zur energetischen Gebäudekunde verfügen – anders als nach bisherigem Recht, welches hierfür einen allgemeinen Hochschulabschluss ohne spezifisch energiebezogene Kenntnisse oder Erfahrungen ausreichen lässt. GLR
PDF-Download: Energiebezogene Qualifikation der Planerinnen und Planer für Gebäude