Die Kenntnisse der technischen Aspekte sind bei Photovoltaikanlagen nicht alles. Dem künftigen Solarkraftwerksbetreiber bleibt auch die Klärung manch rechtlicher Frage nicht erspart. Dazu gehört zu Beginn auch das Thema Baugenehmigung, das in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Das bundesweit gültige Baugesetzbuch unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien „aus Umweltschutzgründen“.
Besteht eine Genehmigungspflicht?
Schon frühzeitig haben die Bundesländer in ihren Landesbauordnungen Solaranlagen weitgehend genehmigungsfrei gestellt. Insbesondere, wenn Solarmodule (und Kollektoren) parallel zu Dach- oder Fassadenflächen montiert werden. Die Befreiung von einem förmlichen Antragsverfahren darf jedoch nicht verwechselt werden mit einer beliebigen Baufreigabe. Die Vereinfachung entbindet den Bauherrn also nicht, die Vorgaben des Baurechts einzuhalten. Im Gegenteil: Seine Verantwortung nimmt sogar zu, weil die Einhaltung der Bestimmungen nicht in einem formalen Verfahren überprüft wird.
Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Vorgaben eines möglichen Bebauungsplanes, weitere örtliche Bauvorschriften, wie „Gestaltungssatzungen“, sowie der Ensemble- und Denkmalschutz. Außerdem sind baurechtliche Bestimmungen zu Brandschutz, Statik und Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Abstandsflächen einzuhalten. Und schließlich dürfen Solaranlagen Gebäude nicht „verunstalten“.
Auf denkmalgeschützten Gebäuden und dort, wo Gebäudeensembles insgesamt dem Denkmalschutzgesetz unterstellt wurden, sind Solaranlagen genehmigungspflichtig. Um unnötigen Aufwand bei ...