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Photovoltaik — Klarheit bei Vergütung und Nachrüstung

Runter mit der Rendite

Seit Februar haben Regierung, Opposition und Verbände über die neue Solarstromvergütung gestritten. Nach Inkrafttreten eines neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Januar 2012 sollte die Solarvergütung schon ab April erneut geändert werden. Medienberichte darüber verunsicherten Bauherren, Kommunen und Banken. Jetzt steht fest: Rückwirkend zum April sinken die Vergütungssätze für seitdem neu installierte Anlagen um 20 bis 30 Prozent. Zusätzlich sinken sie nun seit Mai jeden Monat um ein Prozent – statt wie bisher ein- oder zweimal pro Jahr in größeren Schritten. Änderungen im Detail Die Größenklassen bei den PV-Anlagen wurden geändert (Abb. 1). Statt wie bisher bis 30 Kilowatt (kW) Leistung geht die kleinste Vergütungsklasse nur noch bis 10 kW. Von 10 bis 40 kW wird eine neue Vergütungsklasse eingeführt (Abb. 2). Die nächsthöhere Größenklasse beginnt bei 40 und reicht bis 1000 kW. Im April installierte Dachanlagen bis 10 Kilowatt (kW) erhalten 19,50 Cent pro Kilowattstunde statt zuvor 24,43 Cent. Ab 10 bis 40 kW gelten 18,50 Cent und darüber bis 1000 kW gelten 16,50 Cent. Wie bisher wird die Vergütung anteilig berechnet: Der Anlagenteil bis 10 kW erhält 19,50 Cent und der darüber hinausgehende Anlagenteil bis 40 kW erhält 18,50 Cent und so weiter. Neu ist, dass bei Anlagen ab 10 bis 1000 kW nur noch ein Teil des Solarstroms voll vergütet wird, nämlich 90 Prozent der erzeugten Menge. Wer den Rest nicht unmittelbar selbst verbraucht, sondern ins Netz einspeist, erhält nur den Börsenstrompreis ...

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